Seite 1 von 2

Flügelmuttern und TÜV

Verfasst: 18.01.2012, 16:49
von Sand
Nimmt der TÜV es bei Flügelmuttern sehr genau??? Wer hat Erfahrung diesbezüglich??? Bin nämlich am überlegen schon mal provisorisch Achtkantmuttern zu bestellen...


Grüße Sandro

Verfasst: 18.01.2012, 16:59
von seidelswalter
Ich bin jetzt schon seit 2005 immer durch den Kohl gekommen, hab mir aber vorsorglich 4 Muttern ohne Flügel gekauft, zur Zeit bei Lxxx 20 Prozent, das hält sich in Grenzen. Flügelmuttern sind meines Wissens definitiv verboten

Verfasst: 18.01.2012, 17:11
von TR3Claus
Hallo Sandro,

das kommt auf den TÜV an.

Ich habe von Flügel auf Achtkant gewechselt, mein Prüfer lies überhaupt nicht mit sich reden.

Der Hauptgrund war letztlich aber ein anderer.
Ein Freund ist vor ein paar Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die haben, nur weger der Flügelmuttern, die Weiterfahrt untersagt.

Ist lächerlich, aber wenn du an einen Korintensch... kommst.

Rein rechtlich sind Flügelmuttern jedenfalls nicht erlaubt.

Gruß aus Peine

Claus

Verfasst: 18.01.2012, 18:21
von TS27072
Hallo Sandro,

früher habe ich vor der Hauptuntersuchung immer von Flügel auf Achtkant gewechselt.
Die letzten 3 Termine habe ich es mir gespart und keinerlei Probleme gehabt.
Ob es jedoch immer gut geht?

Grüße

Klaas Jürgen

Verfasst: 18.01.2012, 18:27
von Rentner2011
Moin,

ist sicher vom Prüfer abhängig. Ich abe aber auch schon mal irgendwo gelesen, dass es von der Felge abhängig ist. Es darf nichts über stehen.Bei Tiefbettfelgen sind die Chancen also besser.

Aber ohne Gewähr!

Gruß aus Ahrensburg
Peter

Verfasst: 18.01.2012, 18:52
von HolgerS
Definitiv Prüfer-abhängig. Ich habe seit 1999 die Teile bei jedem TüV-Termin drauf gelassen und nie Stress gehabt. Von anderen weiß ich, dass sie mit den Dingern nicht durchkamen und seitdem halt zum Termin kurz tauschen.

Verfasst: 18.01.2012, 19:55
von TRdry
Meiner Meinung nach sind hervorstehende Flügelmuttern aufgrund der Verletzungsgefahr nicht zugelassen. Da bringt es auch überhaupt nichts wenn der TÜV-Prüfer diesen Mangel übersieht. Verantwortlich ist man letztendlich selber. Solange nichts passiert ist eine fehlende ABE nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es allerdings zu einem Unfall mit Beteiligung der Flügelmuttern kommt drohen erhebliche Vermögensschäden.

Man ist nur auf der sicheren Seite wenn die Flügelmuttern in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Thomas

Verfasst: 19.01.2012, 00:07
von joerghag
schwintzer hat geschrieben:Moin,

...Ich abe aber auch schon mal irgendwo gelesen, dass es von der Felge abhängig ist. Es darf nichts über stehen.

...
So ist es. Aber nicht jeder TÜV-Prüfer und Polizist weiß das. Also kann es trotzdem immer wieder Probleme geben...


Gruß Jörg

Verfasst: 19.01.2012, 09:28
von snooker
Hallo zusammen,

laut Aussage meines TÜV Menschen sind Flügelmuttern in Deutschland generell verboten, allerdings scheint dieser Fakt "Expertenwissen" und zumindest bei den "Freunden und Helfern" in (neuerdings) blau nicht allzuweit verbreitet zu sein.

Dankenswerterweise hat mein TÜV Mensch da nicht genau hingesehen und meinen TR durchgewunken, da er diese Regelung für blödsinning hält ==> wenn's Probleme gibt neuen TÜV suchen.


Ciao

Uli

Flügelmuttern

Verfasst: 19.01.2012, 09:42
von Marschall
TRdry hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind hervorstehende Flügelmuttern aufgrund der Verletzungsgefahr nicht zugelassen. Da bringt es auch überhaupt nichts wenn der TÜV-Prüfer diesen Mangel übersieht. Verantwortlich ist man letztendlich selber. Solange nichts passiert ist eine fehlende ABE nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es allerdings zu einem Unfall mit Beteiligung der Flügelmuttern kommt drohen erhebliche Vermögensschäden.

Man ist nur auf der sicheren Seite wenn die Flügelmuttern in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Thomas
.... was ich nie so ganz verstanden habe: Da schließen Oldiefahrer zuhause Glasversicherungen ab - für sehr überschaubare evtl. Schäden. Andererseits werden am Oldie Dinge an- oder umgebaut, die richtig offensichtlich sind (z.B. Flügelmuttern!) und zum Erlöschen der Zulassung und damit des Versicherungsschutzes führen.
Wenn dann ein Unfall passiert, ist z.B. bei Personenschäden schnell mal die finanzielle Existenz auf dem Spiel....

Viele Grüße,
Dieter.

Verfasst: 19.01.2012, 10:14
von V8
TR3Claus hat geschrieben:Hallo Sandro,

das kommt auf den TÜV an.

Ich habe von Flügel auf Achtkant gewechselt, mein Prüfer lies überhaupt nicht mit sich reden.

Der Hauptgrund war letztlich aber ein anderer.
Ein Freund ist vor ein paar Jahren in eine Polizeikontrolle gekommen.
Die haben, nur weger der Flügelmuttern, die Weiterfahrt untersagt.

Ist lächerlich, aber wenn du an einen Korintensch... kommst.

Rein rechtlich sind Flügelmuttern jedenfalls nicht erlaubt.

Gruß aus Peine

Claus

Tatsächlich ist die Flügelmutter eine bauliche Veränderung,
die einer Begutachtung durch den Prüfer bedarf.
Oft ändert sich die Fahrzeugbreite!

Bei vielen Fahrzeugen steht die Mutter wie ein Mixermesser vor
und das hat auf den TÜV-Prüfer die gleiche Wirkung wie eine rot lackierte Fahrwerksfeder.

Das es unterschiedliche Einpresstiefen bei den Felgen gibt
ist dieser Effekt unterschiedlich ausgeprägt.

Meine Dreizack-Mixermesser sind völlig durch die Felge abgedeckt
und stehen gar nicht vor (man sieht von oben keinen Flügel)
und damit war die völlig legale Abnahme und Eintragung kein Problem.
Nicht die Mutter ist verboten, sondern deren mögliche Auswirkung auf die anderen Verkehrsteilnehmer.

Es wird keinen Polizisten auf dieser Welt geben,
der mir deswegen die Weiterfahrt untersagt.
Wenn was kritisch ist darf man keine Grauzone entstehen lassen.
Offensiv das Problem angehen und die Teile eintragen lassen,
dann gibt es auch kein Gebibber und Gerate mehr!

Ansonsten wieder der Tipp des radikalen Bastlers:
(geht aber beim Starrachser nicht, ist für den 4A oder 6er relevant):
Felgen mit ganz geringer Einpresstiefe besorgen,
eventuell umspeichen und die Achsen auf negativ stellen
damit der Reifen noch unter die Karosse paßt.
Damit verschwindet die Mutter in der Felge
und dann die hoffentlich verdeckte Mutter vorführen und eintragen lassen.
Dann alles wieder rückbauen und halblegal fahren.

Verfasst: 19.01.2012, 11:53
von sixpack
Gebt den Tüv-Leuten noch mehr Tipp`s :)

:D

Verfasst: 19.01.2012, 19:32
von Afshin72
Bei mir hat der TÜV- Prüfer auch einbisschen rumgemekert jedoch am Ende eingetragen, da sie schön im Felgenbett liegen.
Das muss halt damit zusammenhängen, ob sie herausschauen oder innerhalb des Felgenbettes liegen.

Grüße,

Verfasst: 19.01.2012, 20:51
von HolgerS
V8 hat geschrieben:.... Tatsächlich ist die Flügelmutter eine bauliche Veränderung, die einer Begutachtung durch den Prüfer bedarf. Oft ändert sich die Fahrzeugbreite! .....
Waren die nicht zumindest in einigen Märkten bei den Steckscheiben-TRs serienmässig?

Verfasst: 19.01.2012, 21:35
von TRdry
In meinem Original deutschen TR4 Stanpart Katalog steht hinter den beiden Achtkantzentralmuttern die Bemerkung "nur für Deutschland und Schweiz".