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Farbwahl und TÜV

Verfasst: 05.11.2007, 16:20
von beaver
Hallo Zusammen,
Ich hab da mal eine generelle Frage zum Thema H-Zulassung/Vollabnahme - aber lasst uns vorab mal theoretisch Spinnen:

- Fahrzeug aus USA, noch nie in D zugelassen aber dafür verzollt usw.
- Restauration nach bestem Wissen und GEwissen, alles absolut i.O.
- nun geht's ab zum Lackierer und Sattler....

Und hier nun die Frage:
- muss ich mich an die ORiginalfarben und Kombinationen ab Werk zum Baujahr halten, oder reicht es, wenn ich mich im zeitgemäßen :genau: Rahmen bewege? Sprich könnte bei einem Fahrzeug Baujahr 1970 ein ockerton mit Weisswandreifen und braunem Verdeck sowie braunem Teilledr im Innenraum noch durchgehen? Wie gesagt, alles geschmackvoll und dezent...

oder ist dies, wie so oft, mal wieder vom jeweiligen TÜFF abhängig und somit Ermessenssache?

Gruss,
Thomas

Verfasst: 05.11.2007, 17:15
von Gerrit
Hallo Thomas, hier ein Auszug aus dem Anforderungskatalog des TÜV-Süd für die Anerkennung zum Oldtimer:

Lack
• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
• Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
• Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).


Deiner Farbwahl dürfte nichts im Wege stehen, sicherhaltshalber kannst Du auch beim Sachverständigen Deines Vertrauens (das muss nicht der TÜV sein) anrufen.

Viele Grüße
Gerrit

Verfasst: 05.11.2007, 17:16
von Uriah
So lange Du keine Kirmeskiste zusammenlackierst bekommst Du auch ein H-Kennzeichen. Beim eventuellen späteren Verkauf erzielst Du einen deutlich höheren Preis für eine, nein DIE Originalfarbe, in der Dein Oldi seinerzeit das Werk verlassen hat.
Es ist also eine Abwägung zwischen persönlichem Geschmack und Originalität.

Grüße Uwe

Verfasst: 05.11.2007, 17:20
von Uriah
Gerrit hat geschrieben: ...sicherhaltshalber kannst Du auch beim Sachverständigen Deines Vertrauens (das muss nicht der TÜV sein) anrufen
Doch! Es muß wohl der TÜV sein! Vollabnahmen von aus dem Ausland importierten Fahrzeugen kann weiterhin nur der TÜV abnehmen. (Eigene Erfahrung: Import P1800S aus Antwerpen im Sommer).

DEKRA und andere Freie können seit Januar nur H-Gutachten für inländische PKW erstellen.

Grüße
Uwe