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Neu Zulassung

Verfasst: 03.06.2018, 19:56
von wiwa
Hallo, nach über 20 Jahren möchte ich meinen TR 6 wieder auf die Straße bringen. An dem ich viel Zeit verbracht habe. Nun war ich beim TÜV und nur Kleinigkeiten wurden bemängelt. Aber zwei Dinge wie Edelstahl Auspuff und Kuniferbremleitungen wurden bemängelt. Nicht Orginal kann so nicht abgenommen werden. Was kann ich tun? Muss ich andere Teile einbauen oder gibt es eine andere möglichkeit? Kann mir jemand helfen? Grüße aus Dersau

Re: Neu Zulassung

Verfasst: 03.06.2018, 20:34
von Drolli
Moin,
ich gehe davon aus das Du noch den alten Pappbrief hast, was Du brauchst ist eine HU nach § 29 evtl. ein H Gutachten nach § 23.
Du kannst zum TÜV - Dekra und zu allen GTÜ zur HU fahren.
Such dir einen anderen Gutachter - Kunifer Bremsleitungen gab es schon vor mehr als 30 Jahren, ebenso Edelstahl Auspuffagen,
Gruss Carl

Re: Neu Zulassung

Verfasst: 03.06.2018, 21:50
von Kamphausen
Such Dir nen Werkstatt-TÜV...
Könnte Wetten, as es bei TR-Nord nen passenden Prüfer gibt...

Re: Neu Zulassung

Verfasst: 04.06.2018, 11:55
von beaver
Hi WiWa,
immer wiederkehrendes Phänomen, dass die TÜV'ler die Auslegung der relevanten Regeln und die dazu notwendige Periodenkenntnis nicht beherrschen.

Wenn Umstimmen möglich, mit Sachargumenten überzeugen. Ansonsten TÜV'ler wechseln. Hilfreich ist hier u.a. folgender Ratgeber vom ADAC:

ADAC Radgeber

Einen "guten" Prüfer erkennt man oft daran, dass er/sie ein Vorgespräch zuläßt und unverbindlich bereits einige Hinweise gibt, einen entsprechenden Termin macht, der nicht in den Stosszeiten liegt und sich somit ausreichend Zeit für "Deine" Untersuchung nimmt. Klassiker, die ich schon oft diskutieren dürfte und die hier wunderbar erklärt sind (mein TR3A ist Baujahr 1960):

vor 01.10.1969 § 59 StVZO FIN** darf auch eingraviert sein
vor 01.10.1969 § 59 StVZO FIN auch auf genietetem Schild zulässig
ab 01.04.1970 § 35a StVZO Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
vor 01.01.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig (hinten)
vor 20.04.1973 70/220/EWG Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen

Grüße,
Thomas

Re: Neu Zulassung

Verfasst: 05.06.2018, 18:17
von wiwa
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe eine Oldtimerwerkstatt gefunden die haben alles im Griff. Grüße aus Dersau!!👑👑