Gurte verpflichtend?

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Spititom
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Gurte verpflichtend?

#1

Beitrag von Spititom »

Nachdem mein "neuer" TR6 Bj '71 jetzt in der Garage steht - die Gurte waren in einer Schachtel mit dabei - muss ich die (wieder?) reinbauen?

Hatte der 71'er TR6 überhaupt Gurte?

Also, vielleicht mach' ich sie ja rein, weil Gurte was Gutes sind. Aber wenn ich nicht muß, könnte ich mir etwas Zeit lassen ...

Danke und Grüße,
Thomas
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runup
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#2

Beitrag von runup »

Servus Thomas
Gurte ab Bj: 1974 !??
um ganz SICHER zu gehen- TÜV -SÜD: Prüfer fragen.
Gruss
Manfred
Zuletzt geändert von runup am 02.02.2015, 20:10, insgesamt 2-mal geändert.
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gelpont19
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#3

Beitrag von gelpont19 »

Moin Thomas,

mein USA 6er 73 hatte natürlich auch die Befestigungspunkte für statische Gurte. Hab ich dann auch montiert.... meiner Frau zuliebe. Die schnallt sich aber auch inzwischen nich mehr an, weil meiner Meinung nach das die Wahl zwischen Tod und Rollstuhl is. Dann lieber richtig tot... ;D Wenn du nich angeschnallt bist, hast du die Chance rausgeschleudert zu werden - und is kein Baum in der Flugbahn, sondern nur ein rostiger Stacheldraht, haste die Chance wie ein Mopedfahrer wieder aufzuerstehen.
Wenn de noch die originalen Sitze drinne hast unterstützen die den Genickbruch, weil die Kopfstützen nur für kleinwüchsige Menschen, wie Pygmäen (150cm) oder Liliputaner taugen.
Wenn du die Gurte drinne hast, ist es verboten nicht angeschnallt zu fahren.
Genauso, wie das Betreten des Rasens in mondänen Wohnsiedlungen oder Selbstmord.
Gegen diese "schweren" Gedanken hilft nur die Anschaffung eines alten Benz oder Volvo - die hatten schon relativ früh Airbag, Gurtstraffer und vernünftige Kopfstützen.
...aber wo bleibt dann der Fahrspass ??

win
Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle
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#4

Beitrag von Niederrheiner »

Manfred, Du irrst selten, hier aber schon. Pflicht in Neuwagen vorne ab 74, Anschnallpflicht ab 76.
Beste Grüße, Helge

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runup
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#5

Beitrag von runup »

Helge, stimmt, evtl.- sorry
habe soeben die EDIT gedrückt
Gruss
Manfred
Zuletzt geändert von runup am 02.02.2015, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

Beitrag von Niederrheiner »

gelpont19 hat geschrieben: Wenn du die Gurte drinne hast, ist es verboten nicht angeschnallt zu fahren.
win
Winfried, dieses scheint mir ein Mythos zu sein, der sich hartnäckig hält.

Zitat:
Stvo, § 21a
Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für.......
Zitatende

Gurte waren für Autos in D vor dem 1.1.74 nie vorgeschrieben. Nun hätte ich wenig Lust, diese semantischen Feinheiten mit dem Dorfsheriff zu diskutieren. Schwieriger scheint mir da die Diskussion mit einer Versicherung, warum die Gurte im Ernstfall nicht angelegt waren, um Schaden zu verhindern.
Beste Grüße, Helge

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#7

Beitrag von TR7Heinz »

Helge ich weiss zwar nicht was bei Dir nach dem ...... kommt deshalb mal den ganzen Text .....

§ 21a StVO Sicherheitsgurte Schutzhelme

Stand: 30.10.2014

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

1. (aufgehoben)
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.


(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Tatbestandsnummer Tatbestand Strafe (€) Punkte
121172 Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. 30
121178 Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. 15
121612 Sie befördertem auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. 60 1
121618 Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. 70 1

Und wenn Du willst kannst ja das mit mir diskutieren ..... ich bin aus der Großstadt wenn Dir ein Dorfsheriff zu gering ist. :) :P:baeh: 8O :P:baeh:
Grüße
Heinz

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#8

Beitrag von Niederrheiner »

Hallo Heinz, den Rest hatte ich weggelassen, weil für uns uninteressant.

Ist meine Einschätzung denn falsch? Ein Gesetz definiert, was verboten ist. Verboten ist, "vorgeschriebene" Gurte nicht zu verwenden. Die Gurte waren bis 73 nicht vorgeschrieben, ergo......

Oder nicht?
Beste Grüße, Helge

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#9

Beitrag von TR7Heinz »

Helge da liegst Du falsch .... das Gesetz definiert den Ist-Zustand. Das heisst ein altes Auto (das keiner Gurtpflicht unterlag) diese montiert hat die Benutzung durch die Insassen verpflichtend ist.

Also wenn montiert dann anlegen oder zahlen ...... bei wiederholter Weigerung kann dies zu einer Strafanzeige und Nachschulung durch eine Fahrschule führen...... natürlich auf eigene Kosten.
Grüße
Heinz

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#10

Beitrag von runup »

Hallo TR-Freunde
bzw. HELGE und HEINZ usw
S. Wikipedia
Einbaupflicht.
in der BRD wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für die Vordersitze für NEUzugelassene PKW mit dem 1.JANUAR 1974 zur Pflicht.
Auch die Nachrüstung fürPKW mit Erstzulassung nach dem 1. April 1970 wurde rückwirkend vorgeschrieben.
Meist wurden statische Dreipunkgurte nachgerüstet
Gruss
Manfred
Wir können aber auch noch auf die Antwort von Harald warten, und immer LOCKER bleiben.
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#11

Beitrag von BayernTR7 »

Vielleicht hlift jemand meine Erfahrung als Saitäter in den 70er und Anfang der 80er Jahre, also in der Zeit als allmählich die Gurtpflicht eingeführt wurde. Ich habe da einiges an Unfällen gesehen. Ich weiss warum ich IMMER mit Gurt fahren werde, egal ob Becken-, 3 Punkt-statik- oder Automatik-Gurt. Ich habe Unfälle gesehen bei denen die Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit fuhren und die Insassen ohne Gurt schwerste Brüche und andere Verletzungen hatten. Bei ähnlichen Unfällen mit Gurt auch bei schon höheren Geschwindigkeiten, stiegen die dann wenigstens noch aus den Autos selber aus.

3-Punkt_Gurte und Sitze mit guten Kopfstützen sind ein riesiger Sicherheitsvorteil. Die Vorteile überwiegen auch beim Beckengurt aber ganz besonders beim 3-Punktgurt die Nachteile. Das hat im übrigen auch schon damals der ADAC (Danner, Wolf) festgestellt.


Entscheiden soll das jeder für sich.
Mit triumphalen Grüssen aus der Holledau

Peter
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#12

Beitrag von Garfield »

Um auf die Eingangsfrage zu antworten: Ja, du musst Gurte nachrüsten, insofern Gurtaufnahmepunkte vorhanden sind...

Gruß

Peter
Zuletzt geändert von Garfield am 02.02.2015, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
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#13

Beitrag von TR7Heinz »

@Manfred

Manfred wir sind sowas von entspannt .... wie ein Niederrheiner und ein Isarianer nur sein können ... praktisch tiefenentspannt. Ist es bei Dir auch so schön weiss?

@Peter
Peter ich glaub das hatten wir schon mal mit Unserem Film-Klaus und ja Du hast natürlich recht ..... bei aller Rechtslage hin und her ein guter Einwurf von Dir.
Grüße
Heinz

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#14

Beitrag von Niederrheiner »

Mmmmhhh, schwierige Sache. Dank Katers Hinweis wissen wir nun, dass für deutsche Autos rückwirkend zu 1970 die Gurte vorgeschrieben waren und Manfred in seinem Erstbeitrag völlig recht hatte. Eigentlich.

Wie ist es denn mit den ganzen Amis, die um '90 retour kamen?

@Heinz Mal eine praktische Anmerkung: In den letzten Jahren habe ich knapp 10 Knöllchen wg speeding im TR kassiert - immer kleine Beträge. Bin ja kein Raser. Ein freundliches Gespräch mit den jeweiligen Beamten lag meist auch drin, die waren an sich auf der Jagd nach Yoghurtbechern im Rennsportmodus. Für die nicht angelegten Sicherheitsgurte habe ich nie bezahlt, obwohl natürlich die Papiere kontrolliert (73) wurden. Auch neben Polizeifahrzeugen an Ampeln stehe ich häufiger unangeschnallt. Sehr freundliche Blicke der Herren Polizisten, wenn N*l* neben mir sitzt. Interessierte Blicke, wenn ich allein unterwegs bin. Bezahlt habe ich noch nie wg Sicherheitsgurten.
Beste Grüße, Helge

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#15

Beitrag von TR7Heinz »

Helge da gibt es mehrere Faktoren ..... die Herren der Zunft sind meist selbst Motorverrückte, egal ob Auto oder Motorrad. Dann kommt hier noch der Ermessensspielraum hinzu, da wird dann entschieden ob man diese Ordnungswidrigkeit jetzt als so schwer ansieht das man sie verfolgen muss.

Wie gesagt ich spreche hier von den Herren ......... ach ja zur Frage wie das mit den Amis aussieht ...... egal wenn er in Deutschland bewegt wird muss er auch dem hier gültigen Recht entsprechen.
Grüße
Heinz

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