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Verfasst: 20.11.2014, 14:00
von kawedo
Hier sind weitere Infos

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/plen ... =section-1

Insbesondere der BR-Beschluss mit Begründungen.

Gruß CharlyW

Verfasst: 20.11.2014, 15:03
von Garfield
Ich habe dementsprechend noch einmal den Anstoß an Carsten Müller (MdB), Leiter des Parlamentkreises Automobiles Kulturgut, gegeben:
Hallo Herr Müller! Mittlerweile hat der Bundesrat ja nur unter Änderungsauflagen der Neuregelung der 04er-Misere zugestimmt. Jetzt muss die Bundesregierung erneut entscheiden, ob sie die Änderungen so durchsetzen möchte. Wäre das nicht der geeignete Zeitpunkt, um an entsprechender Stelle nochmals darum zu bitte abzuwägen, ob das Interesse von Millionen Gebrauchtwagenkäufern jährlich nicht höher anzusiedeln ist als ein möglicher Missbrauch, der durch entsprechende Kontrollen auch eingedämmt werden könnte?
Warten wir einmal auf eine Antwort...

Gruß

Peter

Verfasst: 20.11.2014, 15:11
von Willi
Was mir nicht klar ist: wie sieht denn der Mißbrauch aus? Es geht doch wohl um den TÜV, oder?

Willi

Verfasst: 20.11.2014, 16:02
von Josa
Ja, das mit dem Misbrauch würde mich auch mal interessieren.
Mit dem 06er KZ geht das doch auch und Händler können damit sogar mehr als 5 Tage herumfahren, ohne TÜV und so....

Verfasst: 20.11.2014, 17:41
von Eckhard
Die 04er und die 06er Kennzeichen dienen ganz unterschiedlichen Zwecken

Ein 04er kann praktisch jedermann fast jederzeit holen

Beim 06er sind erhebliche Vorraussetzungen zu erfüllen um dieses zu bekommen. Es ist nur für Händler möglich und mit sehr strengen Auflagen verbunden. Bei Missbrauch wird es sofort eingezogen. So man erwischt wird

Eckhard

Verfasst: 21.11.2014, 09:03
von Schnippel
Hallo

gestern Nachmittag habe ich bei meiner Zulassungsstelle angerufen und mir die Abläufe ab 1.4.2015 erklären lassen.

Nun muss ich sagen............ bleibt ganz ruhig :D

Wie immer wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird !

VG

Ralf

Verfasst: 21.11.2014, 09:09
von Garfield
Es wird signifikante Änderungen geben!

Das KZK wird nur noch für ein spezifisches und zu benennendes Fahrzeug ausgeben. Für dieses muss eine AU und eine HU vorgelegt werden.

Bislang kann ein KZK für ein beliebiges Fahrzeug ohne Nachweis einer HU/AU ausgegeben werden. Die Fahrgestellnummer wird vor der Fahrt in den Fahrzeugschein vom Fahrzeugführer eingetragen.

Ich denke schon, dass das eine mehr als lästige Änderung ist, die einen nicht kalt lassen sollte.

Gruß

Peter

Verfasst: 21.11.2014, 09:21
von Schnippel
Hallo

ich durfte immer nur ein Fahrzeug bei uns in den roten Schein eintragen.

Das Einzigste was sich z.B. für mich ändert, wenn kein TÜV.

Dann darf ich mit dem Fahrzeug nur auf dem direkten Weg zur Abnahme fahren. Ist die Abnahme dann erfolgt, kann ich z.B. auch zu einer Überführungs oder Probefahrt aufbrechen.
So ist mir das gestern am Tel erklärt worden.

VG
Ralf

Verfasst: 21.11.2014, 09:30
von Garfield
Du must nun aber angeben, für welches Auto Du das Kennzeichen beantragst - und kannst es nicht einfach pauschal mitnehmen...

Beim Kauf eher hinderlich... und Samstags zur HU? Schwierig....

Gruß

Peter

Verfasst: 21.11.2014, 09:34
von Josa
Hallo,
ja, so steht es ja auch im Gesetzesvorschlag.

Aus meiner Sicht ist es aber trotzdem ein Thema, wenn man ein FZG kauft, das keine Zulassung und TÜV hat. Dann ist nur noch eine Fahrt zum TÜV oder Werkstatt möglich. Wenn ich aber als Privatperson meine eigene Werkstatt habe und das FZG z.B. dort für den TÜV vorbereite, was gilt dann?

Was passiert z.B. wenn das FZG keinen TÜV bekommt, darf ich es dann nicht mehr nach Hause fahren?

Es sind also noch einige Fragen zu klären. Leider werden solche Entscheidungen von Leuten getroffen, die in ihrem Leben noch nie einen Schraubenzieher in der Hand hatten...

Gruß Jochen

Verfasst: 21.11.2014, 09:48
von Schnippel
Peter

aber sicher kann ich im Landkreis OS am Samstag Morgen zum TÜV

Hier gibt es Service. :)

Ich denke auch den individuellen Gebrauch z.B. bei einem Spontanautokauf kann mit der Zulassungsstelle, wenn es soweit ist, abgeklärt werden.

Was waren das damals Bundesweit für Nutzungs bzw. Genehmumgsunterschiede bei der 07er Nr.




VG
Ralf

Verfasst: 21.11.2014, 12:15
von Garfield
Warum muss etwas verkompliziert werden, was derzeit eigentlich kein Problem darstellt?

Verfasst: 21.11.2014, 15:06
von Eckhard
Mit KKZ habe ich mich in den letzten 25 Jahren nicht mehr befasst da keine Notwendigkeit bestand

Erst jetzt da dieses Thema ansteht bin ich neugierig geworden

Vor vielen vielen Jahren war das KKZ rot und für den Normalverbraucher mit viel Bürokratie und noch mehr Zeit zu haben. Man musste damals zum Finanzamt um die fällige Steuer zu berappen. Den ganzen Ablauf will ich hier nicht nochmal nachvollziehen :boese: :kopfklatsch

So war das in der Landeshauptstadt BW

Relativ einfach und schnell geht das heute so:
Bei der Zulassungsstellle das KKZ beaantragen
EVB Nummer abgeben
Abbuchung der Steuer mit Formular vorlegen
Perso ebenfalls
Zugeteiltes Zennzeichen anfertigen lassen
Bürokratie in Anspruch nehmen
Fertig

Jetzt kommt aber der Haken an der Sache die Missbrauch sehr einfach ermöglicht

Da die Zulassungsstelle aber nicht weiß was es für ein Fahrzeug ist außer PKW LKW Wohnmobil usw. ist eine Kontrolle nicht möglich da dei Daten des Fahrzeugs NICHT bei der Zulassungsstelle vorliegen

Beispiel

Jemand "findet" ein Auto nach seinem Geschmack das geknackt wird, in die Papiere der Z-Stelle werden die Daten eingetragen und unbehelligt kann man abdüsen. Selbst bei einer Kontrolle der Polizei fällt nichts auf da ja alles in Ordnung scheint aber nicht ist

Bei jedem sonstigen Fahrzeug sind die Daten desselben eindeutig zugeordnet
Kennzeichen, Fahrzeug und Daten gehören zusammen

Beim jetzigen KKZ ist das nicht gegeben

Wenn ich falsch liegen sollte, Asche auf mein Haupt

Eckhard

Verfasst: 21.11.2014, 16:17
von Garfield
Wie oft kommt das vor, und wie oft wird mit dem Kennzeichen das getan, wofür es da ist?

Für so etwas wäre auch ein Ausfuhrkennzeichen zielführender, die wenigsten geklauten Autos verbleiben in der EU, geschweige denn in DE.

Gruß

Peter

Verfasst: 21.11.2014, 17:09
von TR7Heinz
Eckhard Du hast die Fahrgestellnummer vergessen die auch überprüft werden kann. Diese muss im Fahrzeug und in den Papieren ja identisch sein und sie ist in verschiedenen Behördensystemen abrufbar.