Hier ein orginales Prospektbild, orginaler geht es nicht
![Bild](https://www.tr-freun.de/phpBB3/modules/tr-galerie/images_cars/1040-10168.jpg)
![genau :genau:](./images/smilies/genau.gif)
beflügelte Grüße
Willi
Moderator: TR-Freunde-Team
....und noch einmal sorry ich kann nicht anders:just4fun hat geschrieben:Hallo,
habe meinen TR3 (Bj. 1957) seit rd. 3 Monaten und bin Einsteiger (und daher auch arglos mit meinen Tiefbettfelgen mit Zentralverschluss unterwegs - das Wort Zentralverschluss ist übrigens erst seit gestern in meinen Wortschatz aufgenommen worden).
Gestern beim Cruisen durch Hamburg von der Polizei angehalten worden und wegen der Zentralverschlüsse eine Mängelanzeige erhalten. Verschlüsse wären nicht erlaubt (Verletzungsgefahr für Fussgänger) und ich müsste sie ersetzen, dann bei Sachverständigem vorführen und zur Zulassungsstelle zum Bestätigen/nachweisen.
Text der Mängelanzeige: "Zentralverschlüsse an allen vier Rädern, Flügelmuttern überstehen"
Mögliche Strafe wurde vom Polizisten auf 100€ beziffert, aber nicht erhoben.
Meine Fragen:
1. Sind die Verschlüsse tatsächlich verboten?
2. Kann man sie eintragen lassen?
3. Falls 1 ja und 2 nein - was genau sollte ich jetzt tun? Werkstatt (falls ja, gerne Tips für Hamburg, ich bin neu hier)/Dekra/TÜV?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Gruß
Thomas