Mängelmeldung wegen Zentralverschlüssen

Felgen, Reifen, Distanzscheiben...

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Willi49
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Mein Senf dazu:

#31

Beitrag von Willi49 »

Sorry, dabei fällt mir wieder der Witz mit dem Gruppenbild der vermummten Damen ein....
Hier ein orginales Prospektbild, orginaler geht es nicht
Bild :genau:
beflügelte Grüße
Willi
......so`n Pferd is auch nur`n Mensch. (Tamme Hanken)+
Unsichtbar wird Dummheit, wenn sie genügend große Ausmaße angenommen hat.(B.Brecht) :yes:
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Willi49
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Re: Mängelmeldung wegen Zentralverschlüssen

#32

Beitrag von Willi49 »

just4fun hat geschrieben:Hallo,

habe meinen TR3 (Bj. 1957) seit rd. 3 Monaten und bin Einsteiger (und daher auch arglos mit meinen Tiefbettfelgen mit Zentralverschluss unterwegs - das Wort Zentralverschluss ist übrigens erst seit gestern in meinen Wortschatz aufgenommen worden).

Gestern beim Cruisen durch Hamburg von der Polizei angehalten worden und wegen der Zentralverschlüsse eine Mängelanzeige erhalten. Verschlüsse wären nicht erlaubt (Verletzungsgefahr für Fussgänger) und ich müsste sie ersetzen, dann bei Sachverständigem vorführen und zur Zulassungsstelle zum Bestätigen/nachweisen.

Text der Mängelanzeige: "Zentralverschlüsse an allen vier Rädern, Flügelmuttern überstehen"

Mögliche Strafe wurde vom Polizisten auf 100€ beziffert, aber nicht erhoben.

Meine Fragen:
1. Sind die Verschlüsse tatsächlich verboten?
2. Kann man sie eintragen lassen?
3. Falls 1 ja und 2 nein - was genau sollte ich jetzt tun? Werkstatt (falls ja, gerne Tips für Hamburg, ich bin neu hier)/Dekra/TÜV?

Danke für sachdienliche Hinweise.

Gruß
Thomas
....und noch einmal sorry ich kann nicht anders:
könnte es hier in Hamburg und auch sonstwo um ein Vielfaches besser sein;
wenn unsere Schergen die echten Ganoven, Brandstifter und sonstige Straftäter mit gleicher Akribie ahnden würden!!
Gruß
Willi
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HolgerS
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#33

Beitrag von HolgerS »

@Uriah: Das ist mir klar, Uwe. Es handelt sich ja nicht um meinen TR. Un da wir allgemein das Thema hier bereits diskutiert haben, trifft die Vorsatz-Problematik quasi nun auf alle angemeldeten Nutzer für die Zukunft zu....
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kawedo
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#34

Beitrag von kawedo »

Liebe Freunde,

vor langer, langer Zeit wurde über meinen TR vor dem Amtsgericht verhandelt.

Ein Polizist - Kenner der Engländer - hatte
ein Moto-Lita-Lenkrad,
eine Doppelrohr-Auspuffanlage und
Speichenräder mit Flügelmutter
bemängelt :genau:

Die Nachricht an das Kraftfahrtbundesamt lautete auf "Erlöschen der Betriebserlaubnis".

Der folgende Ärger war entsprechend groß !!

Dank eines fähigen Anwalts konnte die Angelegenheit glimpflich beendet werden.

Dafür wurden benötigt:

Bescheinigungen von
British Heritage Ltd,
Firma Heuten als Hauptlieferant für TR
sowie ein amtliches TÜV-Gutachten.

Der Ober-Ingenieur des TÜV gab die Freigabe für die Speichenräder mit folgender Auflage:
"Am Umriss des Fahrzeuges dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden"

Flügelmuttern ade :(

Wir sehen uns im Sauerland
CharlyW
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#35

Beitrag von Pusztablitz »

kawedo

um so schöner ist es doch, wenn man dann dem "Schlaumanns Gesetzeshüter" alle Eintragungen im Fahrzeugschein vorweisen kann :-).
:D :D :D

Üblicherweise empfielt es sich doch auch für den Fahrer, dass er im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist und auch mögliche Auflagen wie zum Beispiel das Tragen einer Brille oder die Benutzung einer Freisprecheinrichtung beherzt.



Bild
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just4fun
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#36

Beitrag von just4fun »

Ich weiß zwar nicht, ob der "Fall" jetzt endgültig abgeschlossen ist, aber da mittlerweile seit meinem letzten Kontakt mit der Zulassungsstelle ein paar Wochen vergangen sind, wollte ich posten, wie genau das Thema weiterlief.
0. Auf den Hamburger Stadtralley-Tagen habe ich noch ein paar Experten kontaktiert, aber niemand kannte einen vernünftigen Weg, die Zentralverschlüsse ganz offiziell genehmigen zu lassen.
1. Ich habe die Zentralverschlüsse dann abmontiert und die zwischenzeitlich neu erworbenen 8-Kant-Verschlüsse angebracht.
2. Ich bin zu einem Reifenhändler und habe mir auf einem der beiden Zettel bestätigen lassen (Unterschrift und Firmenstempel), dass "der Mangel" beseitigt wurde (sehr hilfsbereit, keine Berechnung, dafür gab's dann eine "Selbstlenker-Ehrenrunde" mit dem Objekt des Anstosses, die große Begeisterung auslöste, und eine Spende an die Kaffeekasse)
3. Mit dem Zettel zur nächste Polizeiwache, freundlich-interessierter Empfang (wirklich!) und Hinweis, dass der Zettel zur Zulassungsstelle muss, aber auch gefaxt werden kann (auch noch ein Merkblatt mit Nummern mitgegeben).
4. Zulassungsstelle angerufen, Information der Polizei wurde bestätigt, Faxnummer wurde benannt, Gebührenbescheid (in nicht benannter Höhe) wurde angekündigt
5. Papier mit der Bestätigung vom Reifendienst an die Zulassungsstelle gefaxt.
6. Seitdem nix mehr gehört (hoffe, das bleibt jetzt auch so)
7. Schönen Ausflug an die Mecklenburgische Seenplatte gemacht - mit stilechter Übernachtung im Schloss (https://www.schloss-karow.de, sehr zu empfehlen), aber ohne Zentralverschlüsse...

Falls sich noch was tut, poste ich es hier.
So long, danke für Eure Hilfe
Thomas
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