Mängelmeldung wegen Zentralverschlüssen

Felgen, Reifen, Distanzscheiben...

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PerseusDO
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Mängelbericht, Abnahme

#16

Beitrag von PerseusDO »

Hallo Thomas,

meines Wissens reicht es, mit dem Fahrzeug und Mängelbericht bei der nächsten Wache der Grünen, die jetzt immer blauer werden, vorbeizufahren, die Änderungen bestätigen zu lassen, und fertig ist. Ggf. auf einer Kopie des Berichts Bestätigung quittieren lassen.

Beflügelte Grüße, Klaus

PS.: auf meiner Honda sind Flügel aufgemalt - ? Wird das auch verboten werden? Und wenn ja, wann?
Vorsitzender des Vereins gegen den inflationären Gebrauch des Reflexivum.
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sixpack
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#17

Beitrag von sixpack »

@ Thomas....

keine Ahnung wo das schriftlich nieder gelegt ist. Das kann ja nur beim TÜV (?) in den Regalen stehen. Vielleicht mal dort anfragen

Grüße... Gerhard/sixpack :D
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sixpack
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#18

Beitrag von sixpack »

Zitat:

"Das war Isadora Duncan, eine großartige amerikanische Tänzerin. Sie starb 1927 in Nizza in einem offenen Amilcar. Ihr roter Seidenschal hatte sich in den Speichenrädern verfangen."

Uwe, woher hast Du das denn? Klasse!
Über die Jahre wurde aus dem Amilcar ein TR. So ist es wenn sowas über die Jahre immer weiter gegeben wird.
Wenn man den Namen einmal weiß findet man das auch im Internet.

-------> https://www.dancewriting.org/library/du ... ude03.html

Grüße... Gerhard/sixpack :D
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sixpack
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#19

Beitrag von sixpack »

Auszug aus einer mail an einen Kunden eines Speichenradanbieters im Norden:


"... kann ich Ihnen sagen, dass die in Deutschland seit April 1964 verbotenen Flügelmuttern zu unseren Adaptern und Rädern passen."

:D
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#20

Beitrag von just4fun »

@ Klaus: Deine Variante gibt es auch, aber leider gibt es 2 Optionen zum Ankreuzen - und bei mir steht, dass ich zur Zulassungsstelle muss (hat der blaue Freund und Helfer auch so gesagt) - wohl weil er auch unsicher war, ob die Dinger jetzt dürfen oder nicht (hat sich immer wieder drüber gebeugt und auch Fotos gemacht von oben, ob die Flügel überstehen). Bleibt die Frage, ob ich einfach so hinkann oder noch etwa nachweisen muss (TÜV, Dekra?). Und wie viel Zeit ich dazu habe. Werde morgen mal anrufen.

@ Gerhard: danke - wenn ich was rausfinde melde ich zurück

Grüße
Thomas
(jetzt am Tacho auseinandernehmen, weil der Zeiger abgebrochen ist, nachdem die Welle "duchgedreht" ist. Schönes Hobby, das mit den alten Autos, jeden Tag eine neue Welt...)
HolgerS
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#21

Beitrag von HolgerS »

Dabei sind die Dinger doch wirklich hilfreich. Letztes Wochenende auf der Anfahrt zum OGP übersah eine Verkehrsteilnehmerin einen weißen TR3A beim Spurwechsel. Der TR ist mit leichten Blechschäden an den Kotflügeln die paar hundert km zum Ring weitergefahren. Der Fiesta war danach aber leider schrottreif, weil die Flügelmuttern einmal richtig schön der Länge nach durch's Dünnblech gegangen sind ;D
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#22

Beitrag von POW40 »

...spannende Frage an die juristen unter uns. wer zahlt, wenn die "sägemesser" nicht zulässig sind und dadurch ein anderer wagen einen schaden erhält, der ohne die "blechschneider" nicht entstanden wäre.

bester gruss
oliver
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#23

Beitrag von TR6Chris »

HolgerS hat geschrieben:....übersah eine Verkehrsteilnehmerin.....
Honi soit qui mal y pense ;D

Gruß
Chris
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Uriah
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#24

Beitrag von Uriah »

POW40 hat geschrieben:...spannende Frage an die juristen unter uns. wer zahlt, wenn die "sägemesser" nicht zulässig sind und dadurch ein anderer wagen einen schaden erhält, der ohne die "blechschneider" nicht entstanden wäre.

bester gruss
oliver
Hier haftet der Halter des Fahrzeuges in Höhe des zusätzlich entstandenen Schadens und zwar unabhängig von der Verschuldensfrage an dem Unfall. Zusätzlich bekommt er wahrscheinlich noch viel "Spaß" mit seiner Versicherung und den Behörden.

Stichworte: Gefahrerhöhung und nicht genehmigte bauartliche Veränderungen, die zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen können.

Es gehört zum Wesen einer Versicherung, dass das versicherte Risiko vorher bekannt und damit auch berechenbar sein muß. Ansonsten wären die Prämien aufgrund eines notwendigen erheblichen Sicherheitszuschlags wesentlich höher.

Es ist sicher nicht spaßig, wenn man einen solchen Blechschaden wegen fehlender Deckung selber zahlen muß. Völlig spassfrei wird es aber bei Personenschäden, deren Höhe schnell existenzgefährdend werden können. Unabhängig von strafrechtlichen Folgen und Fragen der persönlichen moralischen Verantwortung.

Dies klingt für viele vielleicht "weit hergeholt" und übervorsichtig - ist es aber nicht.

M. E lohnt es sich nicht wegen irgend eines modischen Schnickschnacks Risiken einzugehen, für sich selbst und für andere Unbeteiligte.

Grüße
Uwe
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#25

Beitrag von kawedo »

Lieber Uwe,
Deine Aussagen sind leider nicht "weit hergeholt.

Eine erloschene Betriebserlaubnis kann fatal sein - ist bei einem Unfall fatal.

Gruß
CharlyW

Nachsatz: Wer es ganz genau wissen möchte - gilt für alle nicht eingetragenen TR Teile - ein Link
https://www.verkehrsportal.de/board/ind ... opic=38312
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#26

Beitrag von olli_k »

Moin aus dem Norden,

alle Veränderungen müssen in die KFZ Papiere eingetragen werden!?

- Wechsel von Stromberg auf SU Vergaser
- Umbau von Hebel- auf Teleskopdämpfer
- Edelstahlauspuffanlage bzw. abweichende Auspuffanlagen
- Fächerkrümmer
- Umbau von Lucas PI auf Trijekt
- diverse Rad/Reifenkombinationen
- abweichende Lenkräder
- abweichende Sitze
- abweichende Bremsschläuche
- abweichende Ferdern
- und, und, und,

Wie steht es den mit den sicherheitrelevanten Ersatzteilen, die nicht vom OEM kommen, wie z.B. Messingschwenglager, Kugelköpfe, Hinterachsradnaben, Silentgummis und andere Fahrwerksteile, Lenkungen aus Nachfertigungen, Brems und Kupplungszylinder aus Nachfertigungen?

Ich hatte vor einiger Zeit mal Vorgeschlagen eine Sammelung aller eintragungswürdigen An-/Umbauten und der Stellen die die Eintagungen vorgenommen haben hier zu sammeln leider ohne Resonanz.

Wäre vielleicht einenVersuch wert die relevanten Informationen im TRIKI zu konzentrieren.

Gruß
Oliver
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#27

Beitrag von joerghag »

olli_k hat geschrieben:Moin aus dem Norden,

alle Veränderungen müssen in die KFZ Papiere eingetragen werden!?

- Wechsel von Stromberg auf SU Vergaser JA
- Umbau von Hebel- auf Teleskopdämpfer JA
- Edelstahlauspuffanlage bzw. abweichende Auspuffanlagen JA
- Fächerkrümmer JA
- Umbau von Lucas PI auf Trijekt JA
- diverse Rad/Reifenkombinationen JA
- abweichende Lenkräder JA
- abweichende Sitze NEIN, wenn keine Änderung der Nutzung 4->2-Sitzer
- abweichende Bremsschläuche JA
- abweichende Ferdern JA
- und, und, und,

Wie steht es den mit den sicherheitrelevanten Ersatzteilen, die nicht vom OEM kommen, wie z.B. Messingschwenglager, Kugelköpfe, Hinterachsradnaben, Silentgummis und andere Fahrwerksteile, Lenkungen aus Nachfertigungen, Brems und Kupplungszylinder aus Nachfertigungen?
Das wollen wir doch nicht wirklich ausdiskutieren?!

Ich hatte vor einiger Zeit mal Vorgeschlagen eine Sammelung aller eintragungswürdigen An-/Umbauten und der Stellen die die Eintagungen vorgenommen haben hier zu sammeln leider ohne Resonanz.

Wäre vielleicht einenVersuch wert die relevanten Informationen im TRIKI zu konzentrieren.

Gruß
Oliver
Hallo Oliver,
man sollte diese Thema nicht so hoch aufhängen. Eine Sammlung von TÜV-Stellen, die sich vernünftig anstellen, macht es diesen nur unnötig schwer. Per Anfrage konnte hier bisher jedem geholfen werden und das sollte reichen.

Gruß Jörg
HolgerS
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#28

Beitrag von HolgerS »

Wobei die Erlöschung der Betriebserlaubnis Vorsatz voraussetzt. Wenn ich nun seit 30 Jahren meinen TR so fahre, mit den Muttern 15-mal anstandslos durch den TüV gekommen bin und es selbst nicht wußte, da die Dinger bei Auslieferung in den 1950ern original waren, dann wird wohl kein Richter Vorsatz erkennen und damit die Betriebserlaubnis erlöschen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn ich einen V8-Motor in den TR wuchte, den nicht eintrage und dann passiert etwas.
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#29

Beitrag von Uriah »

HolgerS hat geschrieben:Wobei die Erlöschung der Betriebserlaubnis Vorsatz voraussetzt. Wenn ich nun seit 30 Jahren meinen TR so fahre, mit den Muttern 15-mal anstandslos durch den TüV gekommen bin und es selbst nicht wußte, da die Dinger bei Auslieferung in den 1950ern original waren, dann wird wohl kein Richter Vorsatz erkennen und damit die Betriebserlaubnis erlöschen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn ich einen V8-Motor in den TR wuchte, den nicht eintrage und dann passiert etwas.
Hallo Holger,

spätestens mit diesem Beitag hast Du Dich "bösgläubig" gemacht. D. h., Du kennst nun die Rechtswidrigkeit und würdest nun mit Vorsatz Deinen Wagen in dem Zustand im Strassenverkehr bewegen.

Meine Anmerkung ist natürlich nicht persönlich gemeint, sondern zur allgemeinen Veranschaulichung.

Wie Jörg schon anmerkte sollte man nicht alle Themen öffentlich diskutieren. Hier können alle mitlesen und das machen auch "alle".

Auf diese Problematik habe ich an anderer Stelle schon einmal hingewiesen: "Auch Schadenregulierer und Strafverfolgungsbehörden googeln!" Aber natürlich erst im Schadensfall.

Unabhängig davon muß aber auch jeder für sich entscheiden welche Risiken er sich und anderen zumuten will.

Natürlich muß man aber auch nicht katholischer sein als der Papst.

Der Gesetzgeber hat solche Dinge ja nicht ohne Grund verboten bzw. geregelt. Es gab eben entsprechenden Handlungsbedarf aufgrund von Unfällen. Auch heute noch führt die Unfallforschung zu ständigen Änderungen im Interesse unserer Sicherheit im Strassenverkehr und -bevor mich jemand für einen Sozialromantiker hält- natürlich auch im Volkswirtschaftlichen Interesse.

Wir können diesen Themenkreis bei Interesse gerne im Sauerland bei einem Bier weiter diskutieren.

Grüße
Uwe
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#30

Beitrag von Josa »

Hallo,

bei einem Umbau/Modernisierung oder was auch immer bespreche ich das zuerst mit dem TÜV Prüfer, bevor ich etwas am FZG ändere. Dann gibt's später auch keine Überaschungen und alles ist legal (Gutachten) abgesichert.

Ansonsten würde ich auch vorschlagen, dieses Thema nicht weiter zu vertiefen. Es gibt noch ein paar Gutachter, die mit normalen Menschenverstand Dinge entscheiden...

Grüße,
Jochen
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