HolgerS hat geschrieben:Für Gurte musst Du auch entsprechende Verstärkungsbleche mit verbauen, weil das normale Blech im Falle des Falles die nicht hält. Ferner bist Du laut StVO auch gezwungen, Rückhaltesysteme zu nutzen, wenn welche verbaut sind. Von daher kann ich Dir nur davon abraten. Ist zwar beim ersten Mal ein komisches Gefühl, ohne Gurt zu fahren, gewöhnt man sich aber schnell dran und beim Gedanken eines Unfalls möchte ich lieber nicht mit meinem Hinterteil fest mit dem TR3 verbunden sein.
... einfach Verstärkungsbleche verbauen nützt aus TÜV/Versicherunssicht leider garnichts. Gurte dürfen nur an vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Befestigungspunkten montiert werden. Werden die Gurte an einem anderen Punkt verbaut, müßten diese Gurtpunkte durch das Materialprüfungsamt abgenommen werden. Das geht aber auch nicht wirklich, da die Prüfung bis zum Abriß durchgeführt werden soll....
Das war jetzt reine Theorie!
Der TÜV wird einen Eigeneinbau warscheinlich nicht bemerken, kommt es aber zu einem Unfall und der Gurt deines Beifahrers hält nicht, hast du ein sehr großes Problem. Hast du keinen Gurt und dein Beifahrer geht durch die Scheibe hast zumindest du kein Problem. Das ist zwar hirnrissig, aber leider Praxis.
Wenn du Gurte montiert hast, brauchst du sie bei diesem Jahrgang nicht
anzulegen, es heißt nämlich "...
vorgeschriebene Gurte sind anzulegen..."
Das ist jetzt leider auch wieder Theorie, da du mit Sicherheit mit den Grünweißen darüber diskutieren wirst...
Gruß Jörg