Neuer TR3 Besitzer
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Re: Neuer TR3 Besitzer
@Wolfgang: Da reagieren TÜV's wohl unterschiedlich.
Mein Kenntnisstand (ich kann mich auch irren) & meine Erfahrung:
In D wird das Fahrzeug an Hand des Rahmens identifiziert - da bei diesen Autos Rahmen und Karosserie getrennt sind, verlangt die Zulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Rahmens. Die Fahrzeug-"Nummer" muss zudem un-manipulierbar angebracht sein - eine genietete Fahrgestellnummer ist das nicht. Das kann eine eingeschlagene Nummer oder eine angeschweißte Platte sein.
Ich vermute, dass deswegen die (fälschlicherweise) Motornummer irgendwo an der Karosserie eingestempelt wurde - das wäre dann aber nicht weiter tragisch, da diese Nummer nicht am Rahmen ist. Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen würde ich sie trotzdem irgendwie verdecken und nicht explizit erwähnen.
Die Abweichungen sind ok, weil das untere "originale" Typschild aus Sicht der Zulassung nur "Deko" ist - die Werte auf dem oberen Schild müssen mit den TÜV-Daten übereinstimmen
Die Nummer soll vorne rechts am Rahmen sein - idealerweise so, dass der TÜV es ohne Verrenkungen findet..
Nachtrag: Wenn ich der TÜV wäre, würde ich die Türgriffe monieren - diese stellen eine Verletzungsgefahr dar mit dem nach vorne offenen Griff..... die sollten um 180° (nach hinten) gedreht werden (bzw. R/L vertauscht)
Gruß, Johannes
Mein Kenntnisstand (ich kann mich auch irren) & meine Erfahrung:
In D wird das Fahrzeug an Hand des Rahmens identifiziert - da bei diesen Autos Rahmen und Karosserie getrennt sind, verlangt die Zulassung eine eindeutige Kennzeichnung des Rahmens. Die Fahrzeug-"Nummer" muss zudem un-manipulierbar angebracht sein - eine genietete Fahrgestellnummer ist das nicht. Das kann eine eingeschlagene Nummer oder eine angeschweißte Platte sein.
Ich vermute, dass deswegen die (fälschlicherweise) Motornummer irgendwo an der Karosserie eingestempelt wurde - das wäre dann aber nicht weiter tragisch, da diese Nummer nicht am Rahmen ist. Um Diskussionen aus dem Weg zu gehen würde ich sie trotzdem irgendwie verdecken und nicht explizit erwähnen.
Die Abweichungen sind ok, weil das untere "originale" Typschild aus Sicht der Zulassung nur "Deko" ist - die Werte auf dem oberen Schild müssen mit den TÜV-Daten übereinstimmen
Die Nummer soll vorne rechts am Rahmen sein - idealerweise so, dass der TÜV es ohne Verrenkungen findet..
Nachtrag: Wenn ich der TÜV wäre, würde ich die Türgriffe monieren - diese stellen eine Verletzungsgefahr dar mit dem nach vorne offenen Griff..... die sollten um 180° (nach hinten) gedreht werden (bzw. R/L vertauscht)
Gruß, Johannes
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Johannes
TS27952 ... man kann auch mal zwei TAge ohne LiMa fahren, wenn man Freunde hat :top:
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Genau das befürchte ich auch. Bei der Vollabnahme kommt ein Jungspund vom TÜV der hat noch nie einen Oldtimer gesehen und wundert sich höchstens warum der TR kein Dach hat und lässt alles durch. Dann fährste munter umher und schwupps eine Person stolpert dir vor die Karre. Da geht es schnell um ein Schweinegeld. Und glaub mir die Versicherungen haben keine Spendierhosen an und winken nicht alles durch wie der Jungspund den man ohnehin nicht haftbar machen kann für seine Fehler, dich aber sehr wohl.tr_tom hat geschrieben: ↑04.12.2020, 06:39 Hallo Hans,
lass dich nicht verrückt machen, vermutlich erkennt der Prüfer überhaupt keine Veränderungen.
Das wissen nur "Insider", meiner Meinung nach.
Er wird vielleicht etwas Anderes "bemängeln", wie bei meinen TR4A damals, warum die Kennzeichenleuchte z.B. kein E-Zeichen hat.
Gab es damals nämlich noch gar nicht...
Viel Glück.
Gruss
Thomas
Die Versicherung sieht -aha Oldtimer- und schickt mit Sicherheit einen sachkundigen Gutachter. Wenn die nicht bezahlen wollen können die sehr aktiv sein....
Der stellt dann fest dass dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat, da ist schnell dein Haus mit der schönen Garage weg.
Wenn jemand diesen Adrenalinkick braucht sollte er das alles tun. Oder stets glauben ist ja noch nie was passiert, wird zukünftig auch nichts passieren, seit Corona ist ja sowieso niemand mehr auf der Strasse.
Macht mit diesen Empfehlungen weiter so Jungs
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Moin Johannes,
du irrst leider doch,
zu Abnahme eines Fz. ist die Version der StvZo § 59 zuständig die zum Zeitpunkt des Tages der !. Zulassung Gültigkeit hatte.
Was du beschreibst ist der § 59 i8n der aktuellen Version für Fahrzeuge die heute zugelassen werden.
https://docplayer.org/82755534-Strassen ... stvzo.html
Es genügt für einen TR3 ein aufgenietetes Schild - richtig ist natürlich der Anbringungsort vorne rechts am Rahmen,
ich gehe dvon aus, dass der noch nie einen TR3 gesehen hat und auch nicht weiß, dass Rahmen und Karosse 2 Teile sind.
Bei mir reichte ein Typenschild nach § 59 über das Triumph - Schild genietet.
Der Prüfer wird auch das Fehlen der Quertraverse nicht festellen - auch wird er die Lenkung nicht als eine originale ferstellen,
wenn doch har spezielle Kenntnisse vom TR 3.
Das Fahrzeug bekommt eine Eiunzelabnahme nach § 21 der StVZO, und zwar so wie das Fahrzeug zum Gutachten vorgeführt wird/wurde,
also auch mit der Lenkung - hier wird nicht die Orginalität geprüft sondern der Zustand nach den § der StVZO.
Viele Mängel der oben aufgeführten nicht originalen Teilen sind nicht StVZO relevant.
Dann viel Glück - wenn du Interesse an eine Briefkopie hast - dann PM
Gruss aus Angeln Carl
du irrst leider doch,
zu Abnahme eines Fz. ist die Version der StvZo § 59 zuständig die zum Zeitpunkt des Tages der !. Zulassung Gültigkeit hatte.
Was du beschreibst ist der § 59 i8n der aktuellen Version für Fahrzeuge die heute zugelassen werden.
https://docplayer.org/82755534-Strassen ... stvzo.html
Es genügt für einen TR3 ein aufgenietetes Schild - richtig ist natürlich der Anbringungsort vorne rechts am Rahmen,
ich gehe dvon aus, dass der noch nie einen TR3 gesehen hat und auch nicht weiß, dass Rahmen und Karosse 2 Teile sind.
Bei mir reichte ein Typenschild nach § 59 über das Triumph - Schild genietet.
Der Prüfer wird auch das Fehlen der Quertraverse nicht festellen - auch wird er die Lenkung nicht als eine originale ferstellen,
wenn doch har spezielle Kenntnisse vom TR 3.
Das Fahrzeug bekommt eine Eiunzelabnahme nach § 21 der StVZO, und zwar so wie das Fahrzeug zum Gutachten vorgeführt wird/wurde,
also auch mit der Lenkung - hier wird nicht die Orginalität geprüft sondern der Zustand nach den § der StVZO.
Viele Mängel der oben aufgeführten nicht originalen Teilen sind nicht StVZO relevant.
Dann viel Glück - wenn du Interesse an eine Briefkopie hast - dann PM
Gruss aus Angeln Carl
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Re: Neuer TR3 Besitzer
@ Carl: Danke für die Info !
Ich wollte damals unnötigen (und wiederkehrenden) Diskussionen vorbeugen und habe deshalb, als ich den Rahmen restauriert habe, da eine Platte aufgeschweißt. Das ist streng genommen auch manipulierbar bzw. ja erkennbar nachträglich angebracht. Aber ich musste weder bei der Erstabnahme der U30-DAme der Zulassungsstelle noch jedes mal beim TÜV den §59 erklären.
Das erspart dann die Diskussion über andere Baustellen (wie selbstgebaute Auspuffanlagen) - während über den Unterschied zwischen 165R15 und 165/80R15 diskutiert wird....
@ Hans: Ich drücke auf jeden Fall die Daumen für die Abnahme des Fahrzeugs ! !
Gruß, Johannes
Ich wollte damals unnötigen (und wiederkehrenden) Diskussionen vorbeugen und habe deshalb, als ich den Rahmen restauriert habe, da eine Platte aufgeschweißt. Das ist streng genommen auch manipulierbar bzw. ja erkennbar nachträglich angebracht. Aber ich musste weder bei der Erstabnahme der U30-DAme der Zulassungsstelle noch jedes mal beim TÜV den §59 erklären.
Das erspart dann die Diskussion über andere Baustellen (wie selbstgebaute Auspuffanlagen) - während über den Unterschied zwischen 165R15 und 165/80R15 diskutiert wird....
@ Hans: Ich drücke auf jeden Fall die Daumen für die Abnahme des Fahrzeugs ! !
Gruß, Johannes
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Re: Neuer TR3 Besitzer
..und noch was:
https://www.kulturgut-mobilitaet.de/akt ... shindernis
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Triumph ist wenn man trotzdem lacht...
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Hallo zusammen,
ein paar einfache Schlagzahlen sollten kein Problem darstellen. Wenn doch, dann einfach machen lassen.
Bei Sachen wie Änderungen an den Bremsen, Lenkrad ohne ABE oder Eintrag, Leistungssteigerungen, irgendwelche nicht originale Felgen oder nicht originale Reifengrößen ohne Eintrag in den Papieren, sicherheitsrelevanten Bauteilen von anderen Fahrzeugherstellern, Fahrwerksumbauten, Tieferlegung, .... wäre ich vorsichtig, bzw. würde ich diese Sachen abnehmen lassen, sofern keine Papiere dabei sind.
Strafe und/oder Zwangsstilllegung sind da doch das kleinste Problem. Ein blöder Unfall wäre da wahrscheinlich die weit schlimmere Variante.
Aber das Thema hatten wir schon öfter und wie so oft gehen die Meinungen dazu auseinander.
Fakt ist, was der TÜV nicht sieht oder nicht sehen will, schützt 0,0 vor Strafe oder Problemen mit der Versicherung, wenn es zum Fall der Fälle kommt.
Hingegen ist völlig egal, ob jeder kleine Hühnerfurz absolut original ist, oder nicht. Das ist eher etwas das gefällt oder nicht. Oder das sich beim Verkauf negativ auf den Wert, bzw. den Preis auswirkt.
Übrigens:
Fährt jeder mit Schläuchen in den Felgen ohne Hump?
Sind die Speichenfelgen mit nicht originaler Breite und/oder Einpresstiefe eingetragen oder nicht?
....
Gruß,
Jörg
ein paar einfache Schlagzahlen sollten kein Problem darstellen. Wenn doch, dann einfach machen lassen.
Bei Sachen wie Änderungen an den Bremsen, Lenkrad ohne ABE oder Eintrag, Leistungssteigerungen, irgendwelche nicht originale Felgen oder nicht originale Reifengrößen ohne Eintrag in den Papieren, sicherheitsrelevanten Bauteilen von anderen Fahrzeugherstellern, Fahrwerksumbauten, Tieferlegung, .... wäre ich vorsichtig, bzw. würde ich diese Sachen abnehmen lassen, sofern keine Papiere dabei sind.
Strafe und/oder Zwangsstilllegung sind da doch das kleinste Problem. Ein blöder Unfall wäre da wahrscheinlich die weit schlimmere Variante.
Aber das Thema hatten wir schon öfter und wie so oft gehen die Meinungen dazu auseinander.
Fakt ist, was der TÜV nicht sieht oder nicht sehen will, schützt 0,0 vor Strafe oder Problemen mit der Versicherung, wenn es zum Fall der Fälle kommt.
Hingegen ist völlig egal, ob jeder kleine Hühnerfurz absolut original ist, oder nicht. Das ist eher etwas das gefällt oder nicht. Oder das sich beim Verkauf negativ auf den Wert, bzw. den Preis auswirkt.
Übrigens:
Fährt jeder mit Schläuchen in den Felgen ohne Hump?
Sind die Speichenfelgen mit nicht originaler Breite und/oder Einpresstiefe eingetragen oder nicht?
....
Gruß,
Jörg
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Re: Neuer TR3 Besitzer
zur Info.
Die Türgriffe außen sind falsch montiert!
Die offene Seite muss nach hinten zeigen
dann stimmt es und ist original.
Der Spitfire MK1 / MK2 hatte original nach vorn geöffnete Türgriffe
und zu dieser Zeit hatte der TR2 / TR3 außen keine Türgriffe!
Harald
Die Türgriffe außen sind falsch montiert!
Die offene Seite muss nach hinten zeigen
dann stimmt es und ist original.
Der Spitfire MK1 / MK2 hatte original nach vorn geöffnete Türgriffe
und zu dieser Zeit hatte der TR2 / TR3 außen keine Türgriffe!
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Die vordere Querstrebe (Nr. 9 in der Skizze) fehlt tatsächlich. Vermutlich wurde sie entfernt, um Platz für den elektrischen Lüftereinbau zu haben ??
Was tun? Lüfter abbauen und Originallüfter wieder in Betrieb nehmen? Wenn ich den E-Lüfter so lasse, hätte ich noch Platz für ein gerades Rohr zwischen den Aufnahmen. Wäre auch eine Möglichlkeit - oder?
Gruß Hans
Was tun? Lüfter abbauen und Originallüfter wieder in Betrieb nehmen? Wenn ich den E-Lüfter so lasse, hätte ich noch Platz für ein gerades Rohr zwischen den Aufnahmen. Wäre auch eine Möglichlkeit - oder?
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Die Ingenieure bei Triumph haben sich was dabei gedacht die Strebe dorthin zu setzen. Der Rahmenkopf wird ohne Strebe instabiler sein, wie tragisch das ist könnte nur der Entwickler sagen. Eventuell bekommt der Rahmen unten Risse. Ob eine gerade Strebe dort die gleiche Funktion erfüllt/ keine Ahnung.
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Die Aufnahme bleibt ja gleich. Die Strebe muss nur Druck aufnehmen, ob gerade oder leicht gebogen dürfte egal sein.
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Moin Hans,
bei eingebauter Zahnstangenlenkung wirst du den originalen Lüfter nicht nutzen können,
aber ist gibt E-Lüfter die trotz Querrohr und Zahnstange eingebaut werden können Gruss aus Angeln Carl
bei eingebauter Zahnstangenlenkung wirst du den originalen Lüfter nicht nutzen können,
aber ist gibt E-Lüfter die trotz Querrohr und Zahnstange eingebaut werden können Gruss aus Angeln Carl
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Re: Neuer TR3 Besitzer
...baust halt einen Bläser vor den Kühler.
Die Strebe sollte da sein, wenn Du mit dem Auto nicht nur zur Eisdiele fährst. Ohne die Strebe geht die Belastung in die Karosserie und die ist nicht dafür ausgelegt.....
Die Strebe sollte da sein, wenn Du mit dem Auto nicht nur zur Eisdiele fährst. Ohne die Strebe geht die Belastung in die Karosserie und die ist nicht dafür ausgelegt.....
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Eher in den Rahmen die Karosserie nimmt keine Achs Kräfte nicht auf die 3er Karosserie würde sofort auseinander fallen.
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Re: Neuer TR3 Besitzer
Wenn du ohne Lima, Wasserpumpe und ohne Keilriemen fahren möchtest dann geht auch ne gerade Strebehans pompano hat geschrieben: ↑08.12.2020, 16:39 Die Aufnahme bleibt ja gleich. Die Strebe muss nur Druck aufnehmen, ob gerade oder leicht gebogen dürfte egal sein.