kawedo hat geschrieben: ↑28.06.2019, 08:37
Hier noch etwas Rechtliches.
Die Diebstahlsicherung (Lenkradschloss u.Ä.)
Alle Kraftfahrzeuge müssen mit einer “Diebstahlsicherung” ausgerüstet sein. Die entsprechende Vorschrift (§ 38a StVZO) wurde zum 1.1.1962 eingeführt. Da es für diese Bauvorschrift keine Übergangsbestimmung gibt, gilt sie rückwirkend für alle Kraftfahrzeuge, sodass auch bei Oldtimern eine Nachrüstung erforderlich ist.
Zulässig sind hier Lenkradschlösser, Schalthebelsperren oder Panzerzündspulen, sofern sie fest im Fahrzeug eingebaut sind.
Beim Lenkradschloss darf der Zündstrom erst nach dem Entriegeln einschaltbar sein.
Bei der Schalthebelsperre wird der Gangschalthebel in der Leerlaufstellung oder im Rückwärtsgang gesperrt.
Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder nicht zumutbar, besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierzu am besten vorab mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.
Ich nutze gerne meine massive, leuchtend gelbe Lenkrad-Kralle.
Gruß Charly
Danke für deine Aufklärung. Bei mir, und sicherlich auch bei anderen, ist es jedoch der Fall, das mein TR2 (der weder im Original, noch bei mir nachgerüstet), keine Lenkradsperre besitzt (noch nicht einmal Türschlösser). Dennoch wurde mein Wagen ohne die Eintragung einer Ausnahmegenehmigung ("Diebstahlsicher als loses Zubehör") vom TÜV für mängelfrei empfunden und zugelassen. Bin ich nun verpflichtet, den Wagen mit einem mobilen Lenkradschloss zu sichern, oder nicht?
da keiner eine Antwort hat, wäre meine Frage ob du dein TR privat gekauft hast? Dann müsste der Vorbesitzer was dazu sagen können, das wird wohl mit Absicht so eingebaut sein. Du schreibst dass du vermutest dass Kupplung und Bremse über Magnetventile gesteuert werden. Bei mir würde ein unangenehmes Gefühl aufkommen wenn das auch während der Fahrt passieren kann. Auch nicht-Lucas Teile können kaputt gehen.......
Sieh es mal positiv, dein Auto hätte auch weg oder beschädigt sein können.
,,,sind das evtl. Seilzüge, die vom Schloss zu den Pedalen führen. Dann würde das Zündschloss den Strom unterbrechen und die
Pedale sind gesperrt.
Mach‘ mal eine Skizze.
Die Hydraulikleitungen gehen vom Geberzylinder (Kupplung+Bremse) zum Ventilblock hinterm Zündschloss und von da weiter in´s Auto...
Ist das Zündschloß nicht entriegelt, ist die Verbindung geblockt und man kann weder BRemse noch Kupplung betätigen.
Eigentlich kein dummes System...stellt sich nur die Frage, was die Graukittel dazu sagen...