beaver hat geschrieben:
Wie immer lassen sich hier aktuelles Recht (bzw. dessen Auslegung) und der Erhalt des historischen Kulturguts anscheinend nicht vereinen.
Ich hatte neulich mit einem Klassenkameraden, der mittlerweile TÜV-Ingenieur ist, eine fast identische Diskussion.
Das ging am Ende soweit, dass, wenn ich einen Satz ausgeleierte originale Dunlop Zubehör-Speichenfelgen fahre und eine davon kaputt geht, ich eine baugleiche neue MWS Ersatzfelge (Dunlop-Lizenzfertigung) nicht fahren darf wg. fehlender Nachweise und ich somit gezwungen wäre, mir einen zugelassenen neuen Rädersatz zu beschaffen.
Mein Hinweis, dass solche Felgen in England oder Holland problemlos gefahren werden dürfen, kam nicht an, weil dort eben die Rechtslage anders wäre.
Letztendlich hängt es doch von dem persönlichen Einsatz des entsprechenden Prüfers ab, aber es kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein, dass ich mit solchen Anliegen erst mal eine Rundreise machen darf, bis ich einen geeigneten Prüfbetrieb finde.
Und am Ende kann es noch ein böses Erwachen geben, wenn im Falle eines Unfalls zwar zeitgenössische und falls erforderlich sogar eingetragene, aber letzten Endes nicht zugelassene nachgebaute Teile am Auto ermittelt werden, weil es für diese keine (in Deutschland!) anerkannten Dokumente gibt.
Gruß Robert