Richtige Bereifung/Leistungssteigerung

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skorpion
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Richtige Bereifung/Leistungssteigerung

#1

Beitrag von skorpion »

Hallo
letzten September (als das Wetter noch zum Fahren war) hat meine Nockenwelle aufgegeben. Ich hatte mich dann auf anraten meines Motorenbauers für eine 280er NW kpl. mit leichteren Stößeltassen entschieden, da ich schon 40er Weber habe und diese NW besser zu den Webern passen würde.
Außerdem würde diese NW in dieser Kombination ca. 20PS mehr bringen.
Eingetragen sind bei meinem TR4A 81kW das sind 110PS.
Bekomme ich Probleme wenn ich diese angebliche Mehrleistung von ca. 20PS nicht eintragen lasse? Falls ja, wie ist der Ablauf für diese Eintragung und was kostet die Sache ungefähr?
Bei ca. 130PS werde ich sicher auch einen Blick auf meine Bereifung werfen müssen. Derzeit sind bei 110PS bei mir im Schein eine Höchst-geschwindigkeit von 199km eingetragen und Reifen 165 HR15 oder 185HR15. Gibt es überhaupt Reifen in diesen Größen, die für diese Geschwindigkeiten zulässig sind? Drauf sind momentan 185HR15
Ich denke da ist bei mir bestimmt Handlungsbedarf angesagt.
Vielleicht kann mich da jemand mal aufklären bzw. beraten.
Ich muß dazu sagen, daß ich eigentlich nur eine Veränderung festgestellt habe und zwar die, daß beim Anfahren höhere Drehzahlen notwendig sind.

Gruß
skorpion
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#2

Beitrag von TR_6000 »

Hallo,

wie oft bist Du denn schon 199km/h gefahren? :P:baeh:
Da keiner ohne großen Aufwand beurteilen kann, ob Dein TR 110 oder 130PS hat (wenn er sie tatsächlich hat), würde ICH es nicht eintragen lassen!
Wo und wann solltest Du damit Probleme bekommen?
Deine Weber sollten natürlich eingetragen sein, is kla!

Da Du wahrscheinlich äußerst selten die nun theoretisch mögliche 200km/h-Grenze überschreiten wirst, lass alles so, wie es ist!
H-Reifen sind bis 190 zugelassen und haben ausreichend Reserve...und da Du eh ein Format mit hohem Querschnitt fährst, wird Dein Interesse am Kurven räubern eher gering sein oder täusche ich mich? :giveup
Wenn ich mich täusche: es gibt eine AVON Reifen in 185 R15, der auf der Straße klebt...bei Trockenheit und nebenbei kostet er viereckig Geld!
Oder Du greifst zu modernen Reifen im Format 205/65 R15, die sind günstig und es gibt eine große Auswhl an super Reifen mit allen Geschwindigkeits-Indexes!

Gruß

Robert
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#3

Beitrag von crislor »

zu mir meinte der freundliche Prüfer damals: dass Sie nicht so schnell fahren glaube ich ihnen aber wenn sie den Wagen mal verkaufen .....
Es gin schlicht um die Originalbereifung - ohne Leistungssteigerung.
165SR15 waren ihm vom Geschwindigkeitsindex zzgl. einer Toleranz einfach nicht sicher genug. Ich hatte nur Glück, dass mein Anwalt einen alten VW hatte und er mir die nagelneuen Schlappen abnahm. Und beim Reifenhändler standen nagelneue 165HR15 von nem Jaguar - der hatte das gleiche TÜV-Problem wie ich - nue noch eine Stufe höher.

Im Moment habe ich damit aber kein Problem - ich fahre Index "W" (270)

@Robert: verkneif Dir jetzt bitte einen Kommentar :giveup
Gruss CRISLOR Koenig der Fahrfreude
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#4

Beitrag von skorpion »

Hallo,
natürlich kannste bei den heutigen Verhältnissen (Verkehrsaufkommen und vor allem Straßenzustaände) nicht 200 fahren macht irgenwie ohne geeignetem Fahrwerk auch keinen Spaß.
Ich dachte mehr an die Versicherung. Beim TÜV sehe ich in meinem Fall eher weniger Probleme, dem ist noch nicht mal mein Motolita aufgefallen, was ich auf äußerste Großzügigkeit des TÜV verbuche. Ich sehe nur Probleme wenn mal was passieren würde und ich die Versicherung in Anspruch nehmen müsste. Die Versicherung verlässt sich auf das was im Schein steht, gibt es da allerdings Differenzen zur Realität, weiß ich nicht wie die reagieren, schon gar nicht heutzutage.

Gruß
skorpion
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#5

Beitrag von skorpion »

Hallo,
ich denke auch, daß 199 kaum zu erreichen sind, auch nicht mit dem OD, wie bei mir, ich kann also mit dem Reifenrechner nichts anfangen.
Aber mit den schmaleren 185er Reifen macht es in den engen Ecken unheimlich Spaß, vor allem wenn es geregnet hat und dazu meine Avon Reifen nicht mehr die jüngsten sind.
Solange man weiß was passiert und wenns passiert ist das Risiko kalkulierbar und der Grenzbereich ist eigentlich sehr breit.
Mich hat die Sache nur deshalb interessiert, wenn mal ein Versicherungsfall eintritt, ich muß ja nicht schuld sein.

Gruß
skorpion
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Dirk
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#6

Beitrag von Dirk »

Hi Freunde,

nochmal zu Chris ;D ... ich fahre Index "W" (270) :hm:
ist ja ne Menge Sicherheit....schätze die 4 Zylinder Rassel läuft echte
170 KM/H :P:baeh:
Ich konnte es mir nicht verkneifen, scheiße lache ich gerade Tränen
;D ;D ;D tut das Gut....... ;D ;D ;D ;D

Sooooorrrryyyy ....... ;D ;D ;D ;D ich kann nicht mehr!!!!
LG Dirk Spontanität muss wohl überlegt sein...
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#7

Beitrag von Uriah »

Hi.

H-Reifen sind bis 210 km/h zugelassen und T-Reifen bis 190 km/h.

Folglich dürfte die H-Bereifung in jedem Fall ausreichen.

Grüße
Uwe

P.S.: Wer bremst verliert
Triumph TR3a Bj. 1958
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#8

Beitrag von POW40 »

....das mit der leistungssteigerung, anpassung geschwindigkeit und versicherung ist so eine sache....und am ende eine frage des "ganz oder gar nicht". sprich, alles offen legen oder aber "schweigen und hoffen".....

....eine leistungssteigerung eingetragen zu bekommen, geht meinem verständnis nach eigentlich nur noch mit einer freigabe des herstellers auf deine fahrgestellnummer (zumindest war das bei meinem volvo so), der bestätigt, dass der rest des wagens (sprich fahrwerk und bremsen) mit der leistungssteigerung zurechtkommt. das macht er, entweder weil es vergleichbare autos damals schon gab oder aber aus abschätzung (letzteres aber zunehmend selten, dank der haftungspflicht)....

...wie das also bei einem triumph abläuft ist mir nicht ganz klar, da der hersteller ja im laufe der jahre abgeschmiert ist. bei meinem volvo hatte ich zum glück noch eine bestätigung von volvo selbst erhalten können.....

...das problem mit der versicherung ist, dass sobald du eine leistungssteigerung durch andere komponenten tätigst, der versicherungsschutz erlischt und zwar nicht nur für die kasko deines autos, sondern auch deine haftpflicht....in einem worstcase-scenario du also einen unfall verursachst, der unfallgegner ein tanklaster ist, der wiederum explodiert usw usw .....kann also recht teuer werden....

...wenn du also die geschwindigkeit ändern lässt, macht das im zweifel im falle eines unfalls den sachverständigen neugierig.....

gruss
oliver
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#9

Beitrag von wie »

macht das im zweifel im falle eines unfalls den sachverständigen neugierig.....
An dem Punkt der Diskussion komme ich wieder zu der Überzeugung, dass es kaum einen "legalen" TR geben dürfte, wenn man nur lange und engstirnig genug sucht (ausser dem vielleicht, der neulich in Holland mit original 10000 km oder so verkauft wurde).
Interessant wäre es zu wissen, inweweit es in Schadensfällen tatsächlich zu Stress aus dieser Ecke kommt.

Gruß
Achim
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#10

Beitrag von TR_6000 »

@ Achim: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Gruß

Robert
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#11

Beitrag von mn-nl »

@ Achim:

dabei ist hier alles nicht sooooo penibel im Sachen APK (= etwa TUV), wobei das Thema Sicherheit trotzdem volle Andacht vom Pruefer kriegt.

Marc

(NL :heilig: )
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crislor
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#12

Beitrag von crislor »

Dirk hat geschrieben:Hi Freunde,

nochmal zu Chris ;D ... ich fahre Index "W" (270) :hm:
ist ja ne Menge Sicherheit....schätze die 4 Zylinder Rassel läuft echte
170 KM/H :P:baeh:
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Sooooorrrryyyy ....... ;D ;D ;D ;D ich kann nicht mehr!!!!
Dirk - so ne Antwort hätte ich Dir garnicht zugetraut - Robert schon :kiss:

Ja - 170 geht er auch und mit der kurzen Achse sogar den Berg hoch ;D

Aus Spaßgründen habe ich auf Deine Spiritsparübersetzung verzichtet.
Theoretische 370 waren mir einfach zu lang - wir sehen uns auf der Strecke :kiss:

Und rasseln tut mal garnix :hm:
Gruss CRISLOR Koenig der Fahrfreude
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#13

Beitrag von TR7Heinz »

Habt Ihr schon mal über so Kleinigkeiten wie "erlöschen der Betriebserlaubnis", "Steuerhinterziehung" und "Versicherungsbetrug" nachgedacht?
Trotz der bereits angesprochenen Vielzahl technisch realisierbarer Fahrzeugmanipulationen lassen sich der Praxis vier Grundformen technischer Veränderungen entnehmen:

* Montage von Zubehör und Austausch von Teilen des Fahrzeugs gegen nicht serienmäßige Teile; Entfernen von Fahrzeugteilen (z.B. Umrüstung auf andere Reifen und Räder, Austausch des Motors gegen einen anderen mit höherer Leistung, Abmontieren eines Schalldämpfers, Einbau von Sonderlenkrädern, Austausch von Bremsleitungen etc.)

* Veränderung von Fahrzeugteilen (z.B. Tunen des Motors, Änderungen am Fahrwerk, Eingriffe an der Karosserie, Tachomanipulationen)

* Änderung der Fahrzeugart (z.B. Umbau Pkw in Lkw und umgekehrt, Mofa in Leichtkraftrad)

* Neuaufbau eines Kraftfahrzeugs durch Demontage des ursprünglich erworbenen Fahrzeugs mit nachfolgendem Aufbau unter Verwendung serienmäßiger und nicht serienmäßiger Teile (insbesondere "Harley-Fälle").
Nach § 19 Abs.2 Satz 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs, wenn an ihm Änderungen vorgenommen werden, durch die

* die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Nr.1)

* eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (Nr.2)

* das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Nr.3)
Nur mal so zum Nachdenken, natürlich immer unter der Voraussetzung - wo kein Kläger, da kein Richter! Das kann sich aber bei einem Unfall mit anschließendem technischen Gutachten schnell ändern.
Grüße
Heinz

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Schnippel
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#14

Beitrag von Schnippel »

Tja Heinz.........einmal in dein Profil geschaut und was muss der Rallie da sehen ?

Sport Auspuffanlage !!!!!!!!!
Ist die eingetragen ? Oder hat die eine Allgemeine Betriebserlaubnis ?


Weiter gehts .

Green Stuff Bremsbeläge haben keine KBA Nr. und auch keine allgemeine Betriebserlaubsnis, somit keine Zulassung für den allgemeinen Straßenverkehr.

Das gilt auch für deine Bremsscheiben .
Mist...... jetzt ist nichts mehr mit TR fahren und Spass.

Na was lernen wir daraus :D

Munter

Ralf
Zuletzt geändert von Schnippel am 18.02.2010, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
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#15

Beitrag von TR7Heinz »

Ralf schon mal was von der EU und den ECE-Reg-Nummern gehört!

Greenstuff, EBC-Bremsscheiben und Sportauspuff sind ECE-Reg 90 registriert
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.
Somit viel Spass mit diesem TR!
Grüße
Heinz

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