Banken dürfen ihre Daten nicht o.W. auf Anfrage von privatKunden herausgeben,
(@mats: nehme an, das war der Grund bei Dir und manche Bankangestellte sind mündlich .....
aber die Rechtsgrundlage in D und auch EU ist sehr streng:
Man kann kein Bankkonto ohne Identitätsnachweis eröffnen (auch nicht das berüchtigte schweizer Nummernkonto).
Und nach dem Geldwäschegesetz haben Geldinstitute sogar die Pflicht diese Identität - auch nach KontoAuflösung -
für Ämter/Behörden über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.






