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Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 14:11
von ovw
Liebe Tr-Freunde,

Grüße aus München!

Werde mir nach längerer Abstinenz nächste Woche wieder einen TR4 A irs ('67) zulegen.

Der Wagen wird nach jahrelanger Standzeit wieder neu zugelassen, der Verkäufer hat frischen TÜV machen lassen und sagt ein extra Oldtimer-Gutachten nach §23 STVO benötige ich nicht mehr. Das H-Kennzeichen Gutachten wird beim Halterwechsel nicht mehr vorgelegt, ist ja bereits als Schlüsselnummer "98 Oldtimer" eingetragen.

Habe bei der Zulassungsstelle hier bei mir in München angerufen. Dort sagte die Dame von der "Info" am Telefon, ich würde auf jeden Fall das Oldtimergutachten nach §23 benötigen sonst gibt es kein H.

Hat die Dame von der "Info" Recht? Muss ich den Verkäufer bitten nochmal das §23 Gutachten machen zu lassen, da ich den Wagen sonst nicht zulassen kann? Der Wagen steht 500km weg und ich muss ihn erst hier zulassen, dann in den Norden fahren und abholen. Ich möchte einfach Diskussionen bei der Zulassungsstelle vermeiden und alle Unterlagen haben bevor es dringend wird und ich wieder von Pontius zu Pilatus laufen muss.

Was sagt ihr?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße

Oliver
P.S. Eine umfangreiche Vorstellung liefere ich selbstverständlich nach sobald ich den Wagen habe

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 14:34
von WernerTR6PI
Hallo Oliver,

schau mal hier:

https://www.oldtimer-foren.de/viewtopic.php?t=13653

Grüße

Werner

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 14:38
von cerbe
Hallo Oliver,

bin schon gespannt auf deinen hellblauen TR4.

Vielleicht gibts auch mal wieder einen Stammtisch im Biergarten.

Gruß Christian

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 15:11
von ovw
WernerTR6PI hat geschrieben: 13.07.2020, 14:34 Hallo Oliver,

schau mal hier:

https://www.oldtimer-foren.de/viewtopic.php?t=13653

Grüße

Werner
Hallo Werner,

vielen Dank für das schnelle Feedback! Wenn ich den Faden aus dem Link so lese, werde den Verkäufer bitten das Oldtimer Gutachten machen zu lassen. Wenn manche Behörden das so wollen, wird es wohl besser sein, bevor man diskutieren muss...

Viele Grüße

Oliver

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 15:13
von ovw
cerbe hat geschrieben: 13.07.2020, 14:38 Hallo Oliver,

bin schon gespannt auf deinen hellblauen TR4.

Vielleicht gibts auch mal wieder einen Stammtisch im Biergarten.

Gruß Christian
Hallo Christian,

Du wirst selbstverständlich einer der ersten sein, die ihn zu sehen bekommen!
Sehr gerne wieder Stammtisch im Biergarten. Ich freu mich schon!

Viele Grüße

Oliver

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 15:49
von cerbe
Hallo Oliver
Info von Jürgen
Wenn es in den Papieren steht hat er schon mal ein Gutachten bekommen. Das genügt und du bekommst automatisch wieder ein h kennzeichen.
VG Christian

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 16:09
von ovw
cerbe hat geschrieben: 13.07.2020, 15:49 Hallo Oliver
Info von Jürgen
Wenn es in den Papieren steht hat er schon mal ein Gutachten bekommen. Das genügt und du bekommst automatisch wieder ein h kennzeichen.
VG Christian
Hallo Christian,

so hatte ich das versucht der Sachbearbeiterin bei der Zulassungsstelle in der Eichstätterstraße zu erklären. Sie ist auch bemerkenswert freundlich und höflich gewesen, aber leider in der Sache sehr bestimmt, was das zusätzliche Gutachten angeht. Im Zweifel lieber es so machen wie die Sachbearbeiter das hier München wollen, sonst stehe ich am Ende dumm da... :-?

Viele Grüße

Oliver

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 13.07.2020, 19:26
von Kamphausen
Bei mir war das entsprechend eingetragen im alt: Fahrzeugbrief/ neu: Zulassungsbescheinigung Teil1:
IMG_20200713_201934.jpg

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 05:40
von tr_tom
Hallo Oliver,

vielleicht reichen ja auch die alten Unterlagen nach §23, die sind vielleicht noch vorhanden.

Gruss
Thomas

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 06:46
von ts27952
Hallo "Mit-Diskutanten",

es gibt bei der Zulassung einen Unterschied zwischen "Stilllegung" und "außer Betrieb setzen":
Ist das Auto schrott oder wird verkauft, muss es abgemeldet werden. Auch wenn es einfach für längere Zeit nicht mehr benötigt wird, kann man es abmelden, um Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen. Bis zu sieben Jahre können Autos auf diese Weise stillgelegt werden, danach erlischt die Betriebserlaubnis. Dann ist eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich, bevor der Wagen wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Im Amtsdeutsch heißt die Kfz-Abmeldung übrigens Außerbetriebsetzung. Bis 2007 wurde noch zwischen "vorübergehender" und "endgültiger Stilllegung" unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es heute nicht mehr. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Vielleicht erklärt das, warum manchmal ein kompletter neuer TÜV benötigt wird

Gruß, Johannes

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 07:28
von Drolli
Johannes,
das ist leider nicht richtig, wenn ein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat, dann bleibt die auch unbefristet bestehen.
Ich hatte meinen MG TC 1969 abgemeldet - brauner Pappbrief ohne Ecke abgeschnitten und diesen nur mit einer neuen HU 2013 bei der
Dekra, wieder angemeldet. Bei der Zulassung wurden von der Zulassungsstelle die Daten aus dem Pappbrief in die neuen Zulassungsbescheinigung
eigetragen.
Deine obige 7 Frist bezieht sich auf den Zeitraum abwann die Daten aus den KBA Daten entfernt werden, vor dieser Novlle, dank EU,
erlosch die Betrieberlaubnis nach 2 Jahren,dann war eine neue Abnahme nach § 23 nötig.
Gruss Carl

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 09:35
von Drolli
das nochmal zur Info,
aus der StvzO § 14
(2) Soll ein nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf denselben Halter oder einen neuen Halter wieder zum Verkehr zugelassen (Wiederzulassung) oder ein solches zulassungsfreies kennzeichenpflichtiges Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden, ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen, § 6, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2, gilt entsprechend. Abweichend von Satz 1 ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Wiederzulassung auf denselben Halter nicht erforderlich. Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung oder der erneuten Inbetriebnahme einer Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Nummer 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeugdaten und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden

aus § 6, Antrag auf Zulassung sind die Erforderlickeiten dafür beschrieben,

nur ist es so, dass die Länder ihre eigenen Zulassungsverfahren da einbringen können,
wie im obigen Fall, dass das § 23 Gutachten mit vorglegt werden muß obwohl die Schlüsselnummer "Oltimer" eingwetragen ist,

Gruss Carl

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 09:49
von BayernTR7
Hallo Oliver,

für die Landeshauptstadt München ist es auch möglich das Auto auch in den Umlandkreisen zuzulassen, also Dachau, Wolfratshausen Erding etc. Dort geht es meist schneller und unbürokratischer als in der Landeshauptstadt, die bei manchen Behörden so Ihre Eigenheiten hat. Nur zur Info, so Du das noch nicht wissen solltest.

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 09:54
von runup
..stimmt, peter
du hast FS..... :top: vergessen. auch gibt es dort eine sehr gute prüfstelle. KÜS
mfg
:popcorn

Re: Zulassungsfrage

Verfasst: 14.07.2020, 11:21
von ovw
Update zur Lage:

Habe eben mit dem TÜV Bayern telefoniert, der sagt, dass wenn die Schlüsselnummer 98 in den Papieren steht, braucht es kein neues Gutachten mehr und ich soll bitte nochmal bei der Zulassungsstelle anrufen. Dort konnte mir jetzt nach Rücksprache versichert werden, dass alles in Ordnung ist und der Zulassung nichts im Wege steht.

Allen die hier geantwortet haben nochmal vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße

Oliver