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Re: Diskussion beim TÜV wegen 185/70 R 15

Verfasst: 07.08.2023, 05:19
von Kamphausen
Komisch....
Im originalen Brief (deutsche Erstzulassung 6´72) meines PI steht nur 165HR15 auf Felge 5 1/2Jx15
Aber da stehen auch keine Länge/Breite/Höhe etc. drin....

Mann kann vieles Eintragen lassen....

Wenn der Graukittel mitspielt..,

Peter

Re: Diskussion beim TÜV wegen 185/70 R 15

Verfasst: 07.08.2023, 06:29
von Jacky
Hallo,

die erste Frage vom Prüfer bei mir war, ob ich eine Tachoangleichung vorgenommen hätte.

Viele Grüße
Walter

Re: Diskussion beim TÜV wegen 185/70 R 15

Verfasst: 07.08.2023, 07:17
von ts27952
@ Kamphausen: Ist 165HR15 nicht identisch mit dem 165/80HR15? Meines Wissens war das mal so und vor der Zeit der Niederquerschnitte war das Höhen/Breiten-Verhältnis praktisch vorgegeben und damit "bekannt"

( https://de.wikipedia.org/wiki/Autoreife ... Markierung )
So bedeutet z. B. die Aufschrift 185/65 R 15 85 H folgendes:

185: Die nominelle Breite des Reifens unbelastet an der breitesten Stelle (nicht der Lauffläche!) beträgt 185 mm.
65: Das prozentuale Verhältnis von Flankenhöhe zu Reifenbreite ist 65 %; in unserem Beispiel beträgt die Flankenhöhe somit 120 mm (= 185 mm × 65 %). Fehlt diese Zahl, wie etwa bei der Reifenbezeichnung „155 R 15“, so ist dieses Verhältnis 80 Prozent.
R: Radiale Bauweise der Reifenkarkasse. Ein D kennzeichnet die diagonale Bauweise (diese muss laut ECE 30 nicht gekennzeichnet werden).
15: Der notwendige Felgendurchmesser für diesen Reifen ist 15 Zoll.
85: Angabe der Tragfähigkeit in Form des Lastindex (LI). Der LI 85 indiziert laut Zuordnungstabelle eine maximal zulässige Last von 515 kg.
H: Der Geschwindigkeitsindex erlaubt eine maximale Geschwindigkeit von 210 km/h.

Gruß, Johannes

Re: Diskussion beim TÜV wegen 185/70 R 15

Verfasst: 07.08.2023, 08:22
von Triumphator