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fignon83
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#31

Beitrag von fignon83 »

Und ab und an mal ein Komma.
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TR7Heinz
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#32

Beitrag von TR7Heinz »

Und schon ist der Carsten seine Winterdepression los! Oder war es eine Kompression? 8O :)
Grüße
Heinz

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TR155PS
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#33

Beitrag von TR155PS »

fignon83 hat geschrieben:Und ab und an mal ein Komma.
Aber es gibt Schlimmeres auf der Welt.
fignon83
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#34

Beitrag von fignon83 »

Heinz, wenn schon, dann liegt es nicht am Winter noch an meinem Human-Kompressor sondern an meiner Vespa. Aber von Depression keine Spur, im Gegenteil. Nur dieses ständige pc geht meir zunehmend auf den S., vielleicht liegt es daran, dass ich bald auch mittelalt sein werde, ggfs. schon bin. Eines gilt jedoch immer: "unabhängig immer - neutral nimmer" (Luky Luke, Bd.45, Daily Star)
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Pessemitteilung TÜV SÜD zum H-Kennzeichen

#35

Beitrag von cardriver »

Anläßlich der Retro-Classik in Stuttgart hat der TÜV Süd eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Presse-Mitteilung

TÜV SÜD auf der Retro Classics 2012 08. März 2012
TÜV SÜD: Mehr Durchblick bei der neuen H-Zulassung
Stuttgart/München. Seit November gelten neue Richtlinien für die Begutachtung von Oldtimern und damit neue Voraussetzungen für das H-Kennzeichen. Wichtige Änderung: das fünfstufige Bewertungssystem fällt weg – nun gilt: ein guter Erhaltungszustand reicht für den positiven Bescheid aus. Verschärft wurden die Regeln zum Motor: Der Antrieb muss zukünftig aus derselben Baureihe kommen. Gleich geblieben sind die Vorgaben zu Identität, Bremsen, Getriebe und Lenkung. Die neuen Regeln sind auch TÜV SÜD-Thema bei der Oldtimer-Messe Retro Classics, die vom 22. bis 25. März in Stuttgart stattfindet. Vorab ein Überblick.
Mindestens 30 Jahre, bestandene Hauptuntersuchung, originales oder zeitgenössisches Interieur – die meisten Kriterien sind nach der Novelle der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern (Paragraph 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gleich geblieben. Ein Blick in die Oldtimer-Foren zeigt jedoch: Die neuen Regeln sorgen in manchen Punkten eher für Verwirrung als für Aufklärung. Dazu Matthias Gerst, Oldtimer-Experte von TÜV SÜD: „Grundsätzlich bieten die Richtlinien weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage für die Sachverständigen bei der Oldtimer-Bewertung. Für Diskussionen sorgt beispielsweise der Wegfall der fünfstufigen Bewertung. Genau informieren können sich Oldtimerfans bei unseren Sachverständigen in den TÜV SÜD Service-Centern.“
Seit November gilt: Oldtimer werden für die H-Zulassung nicht mehr in makellosen, guten, gebrauchten, verbrauchten oder restaurationsbedürftigen Zustand eingestuft, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Zugangsschwelle: guter Pflege- und Erhaltungszustand, angemessene Gebrauchsspuren, kein Fehlen wesentlicher Teile und originale oder zumindest zeitgenössische Ausstattung. Nach Ansicht des TÜV SÜD-Experten ist in diesem Punkt das Bewerten aber nur auf den ersten Blick einfacher geworden. „Guter Erhaltungszustand – das kann man durchaus als Note zwei (gut) der alten Regel auslegen. So gesehen ist die neue Vorgabe sogar strenger. Denn bei der alten Richtlinie hat schon die Note drei, also gebrauchter Zustand, für das H-Kennzeichen ausgereicht. Wegen solcher Unschärfen erstellen wir aktuell einen neuen Leitfaden für unsere Sachverständigen, der für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen soll. Auf beiden Seiten – also auch beim Kunden“, so Gerst. „Auf jeden Fall ist es weiterhin sinnvoll, sich mit einem Gutachter im Vorfeld der H-Zulassung zu verständigen.“
Diskussionsstoff liefern die neuen Vorgaben zudem rund um nicht zeitgenössische Umbauten: Denn der Umbau selbst muss nun 30 Jahre alt oder wie bisher in den ersten zehn Jahren durchgeführt worden sein. Daraus ergibt sich, dass Besitzer eines Oldtimers unter Umständen bis zu zehn Jahre warten müssen, obwohl ihr Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist. Beispiel: Der Besitzer eines Golf eins von 1974 würde heute eigentlich sofort eine H-Zulassung bekommen, weil sein Wagen bereits 38 Jahre alt ist. Wenn er den Kompakten aber nach der Zehn-Jahres-Frist, also beispielsweise 1986, mit einem Opel-Kadett-Motor nachgerüstet hat, muss er nach den neuen Regeln noch vier Jahre auf das H-Kennzeichen warten. Den Oldtimerstatus gibt es also frühestens 2016“, erläutert Gerst.
Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. „Ein VW Käfer mit VW 411 Motor – das geht nun nicht mehr so einfach“, erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren.
Weiter erlaubt ist das Verwenden von Originalteilen bei der Restauration. Dazu gehören seit November auch neue komplette Rahmen, wie sie beispielsweise für Citroën 2CV oder MG B im Angebot sind. Bedingung: Der Fahrzeughersteller hat die Teile lizensiert und die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) sowie die übrigen Teile kommen von einem real existierenden Spenderfahrzeug. Auch Replicas haben weiter die Möglichkeit, als historisches Fahrzeug unterwegs zu sein. Voraussetzung hier: Das Fahrzeug selbst ist mindestens 30 Jahre alt und der Tag der Erstzulassung kann zweifelsfrei nachgewiesen werden – das gilt besonders für Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungspapieren, weil hier die Angaben nicht immer korrekt sind.
Der Sonderstatus historischer Fahrzeuge ist auch Thema bei der TÜV SÜD-Podiumsdiskussion auf der Oldtimer-Messe Retro Classics am Freitag, 23. März, von 16.30 bis 17.30 Uhr auf der Showbühne in Halle 1. Unter dem Motto „Oldtimer – historisches Kulturgut oder nur billig Autofahren“ diskutieren Hans-Jörg Götzl, Chefredakteur Motor Klassik, Christian Steiger, stellvertretender Chefredakteur Auto Bild, und TÜV SÜD-Oldtimerspezialist Matthias Gerst. Moderiert wird das Expertengespräch von SWR-Moderator Constantin Beims.
Auf dem TÜV SÜD-Stand, Halle 1, Stand J56 (Eingang Ost), stehen den Besuchern an allen vier Messetagen die Spezialisten zu allen Fragen rund um Old- und Youngtimer zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.
Informationen zur Retro Classics 2012 unter www.retroclassics.de.
Bildtext: Ein Fall für das H-Kennzeichen ist dieses VW Käfer Cabrio. Die Bestimmungen zur Erlangung des Sonderstatus als automobiles Kulturgut haben sich aber geändert, vielfach herrscht deshalb unter Oldtimer-Besitzern Verunsicherung. (Bild: TÜV SÜD)
Hinweis für Redaktionen: Das Bild kann in reprofähiger Auflösung heruntergeladen werden unter www.tuev-sued.de/pressefotos in der Rubrik „Aktuelle Pressebilder“.
Redaktion:
Frank Volk
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Westendstraße 199, 80686 München Tel. +49 (0) 89 / 57 91 – 16 67
Fax +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail frank.volk@tuev-sued.de
Internet www.tuev-sued.de


i Die TÜV SÜD Auto Service GmbH ist ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Haupt- und Abgasuntersuchung sowie die Fahrerlaubnisprüfung. Zu den weiteren Dienstleistungen zählen unter anderem Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Zertifikate, Fahrzeug- und Flottenmanagement. An rund 300 Service-Centern betreuen wir täglich etwa 10.000 private und gewerbliche Kunden.

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Rund 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.



Grüße

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Re: Pessemitteilung TÜV SÜD zum H-Kennzeichen

#36

Beitrag von Niederrheiner »

cardriver hat geschrieben:Anläßlich der Retro-Classik in Stuttgart hat der TÜV Süd eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Walter
Zudem fiel in China ein Sack Reis um und der Hund meiner Tante hat Durchfall. Die Tante auch.

Ich würde mich über eine Fortführung der vor Altersweisheit strotzenden Unterhaltung der Altvorderen sehr freuen. Gibt mir viel für meinen weiteren Lebensweg.

Was macht die Kompresse mit der Vespa? Reiten das Komma und Jolly Jumper gemeinsam in den Untergang?

Freue mich auf Antworten.
Beste Grüße, Helge

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#37

Beitrag von fignon83 »

Was braucht ein Finanzbeamter vom Niederrhein noch fürs weitere Leben lernen? Ändert sich doch eh nix.
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#38

Beitrag von Niederrheiner »

Moin Carsten, stimme ich Dir grundsätzlich zu. Kenne einige nette Leute, die dort tätig sind.

Und jetzt bitte weiter machen. Vespa, Komma, Lucky Luke.........
Beste Grüße, Helge

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#39

Beitrag von TR7Heinz »

Ausserhalb des Amtes schon, denn da tobt ja das Leben und innerhalb ist es ein anderes Leben mein lieber Carsten! Sozusagen ein Doppelleben, wer hat das sonst noch? :D
Grüße
Heinz

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#40

Beitrag von fignon83 »

ok, Heinz, jetzt kennen wir auch Deine Profession. Nur vom Niederrhein hast Du keine Ahnung.
Helge, zu Vespa kommt erst mal nix mehr (läuft immer noch nicht). Und zu Lucky Luke kommt erst wieder was, wenn Du wahre Kennerschaft demonstriert hast. Ansonsten wieder Perlen vor di.....
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#41

Beitrag von TR7Heinz »

Carsten ich glaub Du meinst Du bist der Nabel um den sich alles dreht aber ich kann Dir versichern das ist nicht so! Der Niederrhein hat nichts mit Prinzessin Vespa zu tun und Lucky Luke ist nichts ohne Jolly Jumper und Rantanplan.
Grüße
Heinz

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#42

Beitrag von fignon83 »

..dem ist nicht so. Der Ordnung halber.
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#43

Beitrag von Niederrheiner »

Mystik. Der Fred hat die Kommata bei Heinz geklaut.
War es Professor Bienlein? Finden es Schulz und Schultze heraus?
Beste Grüße, Helge

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#44

Beitrag von Niederrheiner »

...und was sagt der TÜV Süd dazu??
Beste Grüße, Helge

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#45

Beitrag von fignon83 »

der Tüv Süd sagt ok, solange der Lancia Aurelia B20 GT nicht den Zeitpunkt der Hauptuntersuchung um mehr als 6 Monate überschritten hat.
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