Hallo werte Forumsgemeinde,
ein befreundeter Rollstuhlfahrer hat mich gerade angerufen und mir berichtet, dass er gestern die Abnahme des H Kennzeichens für seinen alten Golf mit Rollstuhlfahrerumbau durch hat. Beim Plaudern sind wir auf seine Steuerbefreiung gekommen - gilt die auch noch für Fahrzeuge mit H Kennzeichen?
Mfg Holger
Rollstuhlfahrer
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Re: Rollstuhlfahrer
https://datenbank.nwb.de/Dokument/97724/
es gab wohl hierzu eine BFH Entscheidung, dass eine Steuerbefreiung nicht mit dem H Kennzeichem kombnierbar ist.
es gab wohl hierzu eine BFH Entscheidung, dass eine Steuerbefreiung nicht mit dem H Kennzeichem kombnierbar ist.
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Re: Rollstuhlfahrer
Und das "H" hat er warum gemacht? Umweltzone? In der Umweltzone Ruhrgebiet gilt ne Ausnahmegenhmigung für "Behindertenausweise"...die sollen bei einer Verschärfung auf "mindestens Euro 3" davon ausgenommen werden....Momentan braucht man hier ja nur ne grüne Plakette (Euro 1)....
Nur, weil er das §23 Gutachten in der Hand hat, muß er ja nicht auf "H" ummelden...wenn schon geschehen, ist das natürlich doof...
Zumal er nen "H", nicht jedoch ne Oldtimerversicherung als Alltagsauto nutzen kann....Nur so als Hinweis...
Peter
Nur, weil er das §23 Gutachten in der Hand hat, muß er ja nicht auf "H" ummelden...wenn schon geschehen, ist das natürlich doof...
Zumal er nen "H", nicht jedoch ne Oldtimerversicherung als Alltagsauto nutzen kann....Nur so als Hinweis...
Peter